Vogelgrippe-Alarm: Stallpflicht und Zonen im Eichsfeld und Kyffhäuserkreis!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

In Thüringen gelten umfassende Stallpflichten wegen Ausbrüchen der Vogelgrippe. Informieren Sie sich über aktuelle Bestimmungen und Schutzmaßnahmen.

In Thüringen gelten umfassende Stallpflichten wegen Ausbrüchen der Vogelgrippe. Informieren Sie sich über aktuelle Bestimmungen und Schutzmaßnahmen.
In Thüringen gelten umfassende Stallpflichten wegen Ausbrüchen der Vogelgrippe. Informieren Sie sich über aktuelle Bestimmungen und Schutzmaßnahmen.

Vogelgrippe-Alarm: Stallpflicht und Zonen im Eichsfeld und Kyffhäuserkreis!

In den letzten Wochen hat die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, die Region um Köln in Aufregung versetzt. Der Landkreis Eichsfeld hat bereits eine umfassende Stallpflicht für sämtliches Hausgeflügel erlassen. Dies betrifft alle Geflügelhalter, die verpflichtet sind, das Veterinäramt umgehend zu informieren, wenn mehr als drei Tiere oder über zwei Prozent des Bestandes innerhalb von 24 Stunden verenden. Diese Regelung zielt darauf ab, die Krankheit effizient einzudämmen und weitere Ausbrüche zu verhindern. Laut MDR wurde Ende Oktober auch die Geflügelpest bei einem toten Kranich in Dingelstädt bestätigt.

Besonders betroffen ist der Kyffhäuserkreis, wo eine Schutz- und Überwachungszone eingerichtet wurde. Diese Zone umfasst mehrere Orte, darunter Bad Frankenhausen und Steinthaleben, und hat einen Radius von zehn Kilometern. In dieser Zeit wurden im Kyffhäuserkreis bereits 139 Tiere gezählt, die verendet sind. Für Bürger gilt ein striktes Betretungsverbot des Uferbereichs des Stausees Kelbra, um das Risiko einer weiteren Ausbreitung zu minimieren.

Besondere Vorgaben und Meldepflichten

Abgesehen von Eichsfeld müssen auch im Landkreis Nordhausen bereits seit dem 23. Oktober alle Geflügel und gehaltenen Vögel in Ställen verbleiben. Hier gibt es ebenfalls eine Schutzzone um Gudersleben, wo der Virus in einer Geflügelhaltung ausgebrochen ist. In diesen Zonen sind Verkauf und Veranstaltungen mit Geflügel strengstens untersagt. Auch im Unstrut-Hainich-Kreis sind ähnliche Regeln in Kraft.

In anderen Teilen Thüringens, wie Jena und dem Saale-Holzland-Kreis, gibt es zurzeit keine allgemeine Stallpflicht, während im Saale-Orla-Kreis durch Risikogebiete partiell Verpflichtungen bestehen. Hier haben bestimmte Ortsteile wie das Plothener Teichgebiet mit einer Stallpflicht zu kämpfen. Die situation ist ernst. Umso wichtiger ist die Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsvorgaben.

Sicherheitsvorkehrungen für Wildvögel

Besonders Wildvögel stehen im Fokus, da sie Träger des Virus sein können. Bei dem Fund von kranken oder toten Vögeln ist die Bevölkerung aufgefordert, diese nicht anzufassen und stattdessen die zuständigen Stellen zu informieren. Die Kommunen sind dafür zuständig, die Tiere einzusammeln. Informationen aus der Gemeinde sollten alle relevanten Details wie Fundort und Tierart beinhalten alb-donau-kreis.

Wie sich diese Situation weiterentwickeln wird, bleibt abzuwarten. Die Tierhalter sind gefordert, verantwortungsbewusst zu handeln und alle Richtlinien und Meldepflichten im Sinne der Tiergesundheit einzuhalten, während den Behörden alles daran gelegen ist, eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu vermeiden. Die aktuelle Lage zeigt, dass jede Meldung und Vorbeugung zählt. Der sichere Umgang mit jaulen Vögeln bleibt somit oberste Priorität für alle.