Wichtige Fristverlängerung: Corona-Testanlagen müssen Dokumentation sichern!

Teststellenbetreiber müssen bis 2028 Dokumentationen vorlegen, um Vergütungsansprüche zu sichern. Aktuelle Regelungen und Fristen.
Teststellenbetreiber müssen bis 2028 Dokumentationen vorlegen, um Vergütungsansprüche zu sichern. Aktuelle Regelungen und Fristen. (Symbolbild/NAG)

Wichtige Fristverlängerung: Corona-Testanlagen müssen Dokumentation sichern!

Weimar, Deutschland - In den letzten Monaten hat die Corona-Pandemie nicht nur unser alltägliches Leben, sondern auch die Regelungen rund um die Teststellen abermals aufgemischt. In einem entscheidenden Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg, das am 2. Dezember 2024 gefällt wurde, wurde festgestellt, dass Betreiber von Corona-Teststationen dazu verpflichtet sind, eine umfassende Dokumentation aller durchgeführten Tests im Plausibilitätsverfahren der Kassenärztlichen Vereinigung vorzulegen. Dies ist besonders relevant, da Gerichtsverfahren Dokumentationen, die nicht mitgebracht wurden, nicht berücksichtigen können – eine Tatsache, die viele Betreiber zurzeit hinsichtlich ihrer Abrechnungen beunruhigt Christmann Law berichtet, dass ….

Doch das ist noch nicht alles. Änderungen an der Coronavirus-Testverordnung (TestVO) des Bundesministeriums für Gesundheit beinhalten zusätzliche Nachweispflichten für Teststelleninhaber:innen. Diese müssen sicherstellen, dass sie alle notwendigen Daten und Unterlagen zur Durchführung und Abrechnung von Bürgertests bis zum 31. Dezember 2028 aufbewahren KV Berlin erklärt, dass …. Ursprünglich war dieser Aufbewahrungszeitraum auf das Ende des Jahres 2024 begrenzt, doch die anhaltende Unsicherheit und die noch nicht abgeschlossenen Abrechnungsprüfungen haben eine Verlängerung notwendig gemacht.

Strikte Dokumentationspflichten

Die neuen Regelungen zwingen die Betreiber, ihre Dokumentation sehr ernst zu nehmen. Dazu zählt nicht nur der Nachweis der Beauftragung bei bestimmten Leistungserbringern und die genaue Erfassung der Öffnungszeiten, sondern auch die Aufbewahrung von Unterschriften der getesteten Personen sowie eine Akte der getesteten Daten. Zu den geforderten Informationen gehören Name, Geburtsdatum, Anschrift, Testgrund und Ergebnis. Insbesondere erwähnenswert ist die individuelle Test-ID, die bei PoC-Antigen-Tests angegeben werden muss. Auch der Nachweis über die Meldung positiver Testergebnisse an die Gesundheitsämter ist unabdingbar, um rechtliche Probleme zu vermeiden Apotheke Adhoc informiert, dass ….

Die Realität zeigt: Viele Teststellenbetreiber haben oftmals lückenhafte Dokumentationen, weil sie sich auf Softwareanbieter verlassen. Daher ist es ratsam, eigenständig alle dokumentierten Daten zu sichern und auch alle Kommunikationswege zur Kassenärztlichen Vereinigung zu dokumentieren. Wichtig ist, dass alle verfügbaren Daten im Zuge der Plausibilitätsprüfungsverfahren vorgelegt werden, um Vergütungsansprüche nicht zu verlieren. Damit geht die Verantwortung klar an die Schultern der Betreiber.

Prävention gegen Vergütungsverluste

Um einen möglichen Verlust von Vergütungsansprüchen zu verhindern, empfiehlt es sich, auch schriftliche Bestätigungen der Testdurchführungen aufzubewahren und alle relevanten Unterlagen zu scannen. Zukünftig wird auch ein bundeseinheitlicher elektronischer Vordruck für die Dokumentation geplant, der bis zum 25. Oktober 2025 zur Verfügung stehen soll. Dies könnte den Teststellen die Arbeit erheblich erleichtern und den Dokumentationsaufwand reduzieren.

Die neuesten Regelungen machen einmal mehr deutlich, wie wichtig eine sorgfältige und vollständige Dokumentation in Zeiten von Corona ist. Die Herausforderung für viele Betreiber wird sein, die Dokumentationspflichten nicht nur zu verstehen, sondern auch in der Praxis erfolgreich umzusetzen. Hier gilt: Ein gutes Händchen haben und rechtzeitig auf Schwierigkeiten reagieren, kann entscheidend sein, um rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden.

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OrtWeimar, Deutschland
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