Wichtige Rentenänderungen 2025: Steuer und Freibetrag im Fokus!

Erfahren Sie alles über die Rentenänderungen 2025 in Deutschland: neue Beitragsbemessungsgrenzen, Steuern und Erhöhungen.
Erfahren Sie alles über die Rentenänderungen 2025 in Deutschland: neue Beitragsbemessungsgrenzen, Steuern und Erhöhungen. (Symbolbild/NAG)

Wichtige Rentenänderungen 2025: Steuer und Freibetrag im Fokus!

Deutschland - Im Jahr 2025 stehen grundlegende Änderungen der Rentenregelungen in Deutschland bevor. So bleibt der Rentenbeitragssatz stabil bei 18,6 Prozent, was bereits das achte Jahr in Folge festgelegt wurde. In diesem Kontext berichtet Ruhr24, dass Neurentner im Jahr 2025 mit einer Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils ihrer Rente rechnen müssen. Dieser steigt von 83 Prozent (2024) auf 83,5 Prozent (2025). Nur 16,5 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente werden somit steuerfrei bleiben, wobei laufende Renten von dieser Neuregelung unberührt bleiben.

Ein zentrales Element der Reform ist die einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 8.050 Euro, die für ganz Deutschland gilt. Damit wird die bisherige Unterscheidung zwischen den alten und den neuen Bundesländern aufgehoben. Weitere Änderungen betreffen die Bezugsgröße, die nun einheitlich bei 3.745 Euro monatlich liegt. Rentnerwissen ergänzt, dass die Hinzuverdienstgrenzen für Menschen mit Erwerbsminderungsrente ebenfalls angehoben wurden. Für die volle Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze künftig bei 19.661 Euro jährlich, während sie für die teilweise Erwerbsminderung auf 39.322 Euro jährlich steigt.

Wichtige Klarstellungen zur Rentenbesteuerung

Mit dem Wachstumschancengesetz 2023 wird das System zur Rentenbesteuerung angepasst. Der steuerpflichtige Anteil erhöht sich nun um nur 0,5 Prozent pro Jahr, im Gegensatz zu den vorherigen 1 Prozent. Für Neurentner beträgt der steuerpflichtige Anteil 84 Prozent, während der steuerfreie Anteil festgeschrieben und dauerhaft bei 16 Prozent bleiben wird. Wie Rentnerwissen erläutert, beziehen sich diese Anteilswerte auf die erste Bruttorente. Ein Beispiel aus 2025 zeigt, dass ein Standardrentner mit einer Jahresrente von 18.000 Euro einen steuerpflichtigen Betrag von 15.120 Euro aufweist, während ein Ehepaar mit einer Gesamtjahresrente von 30.000 Euro 25.200 Euro versteuern muss.

Die gesetzliche Grundlage für die Besteuerung der Renten im Jahr 2025 ist § 22 des Einkommensteuergesetzes (EStG), und der Grundfreibetrag wurde auf 11.784 Euro für Einzelpersonen sowie 23.568 Euro für Verheiratete festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass Rentenerhöhungen nicht den steuerfreien Anteil beeinflussen und für unterschiedliche Rentenarten eigene Freibeträge berechnet werden.

Rentenanpassungen und Auszahlung

Am 30. April beschlossen die Minister des Bundeskabinetts eine Rentenanpassung, die am 1. Juli 2025 in Kraft treten soll. Die Renten in den alten und neuen Bundesländern steigen um 3,74 Prozent. Der aktuelle Rentenwert wird von 39,32 Euro auf 40,79 Euro angehoben. Laut Deutsche Rentenversicherung wird dies insbesondere den „Standardrentner“ mit 45 Beitragsjahren betreffen, der 66,15 Euro mehr pro Monat erwarten kann. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Teilhabe der Rentner an der allgemeinen Lohnentwicklung langfristig zu sichern.

Rentner, die ihre Rente vor April 2004 bezogen haben, erhalten die Auszahlung im Voraus, während die Renten für alle, die nach diesem Zeitpunkt in Rente gegangen sind, nachschüssig am Monatsende gezahlt werden. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wird die Informationen über die Rentenerhöhung durch eine entsprechende „Rentenanpassungsmitteilung“ verschicken, die zwischen dem 14. Juni und dem 23. Juli 2025 erwartet wird. Zuständig für den Versand und die Auszahlung ist der Renten Service der Deutschen Post AG.

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OrtDeutschland
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