Halle-Attentäter: Rechtskräftiges Urteil nach Geiselnahme im Gefängnis!
Am 15.07.2025 wurde das Urteil gegen Halle-Attentäter Stephan B. wegen Geiselnahme rechtskräftig, nachdem er 2019 zwei Menschen ermordete.

Halle-Attentäter: Rechtskräftiges Urteil nach Geiselnahme im Gefängnis!
Die rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Stephan B., den Attentäter von Halle, nehmen kein Ende. Heute, am 15.07.2025, wurde das Urteil des Landgerichts Stendal gegen ihn aufgrund einer Geiselnahme in der Justizvollzugsanstalt Burg endgültig rechtskräftig. Der Stern berichtet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) sämtliche Revisionen von Stephan B. sowie der Staatsanwaltschaft verworfen hat. Damit bleibt die Strafe von sieben Jahren Haft wegen Geiselnahme bestehen, die bereits im Februar 2024 verhängt wurde.
Der Mann, der am 9. Oktober 2019 während des jüdischen Feiertags Jom Kippur in Halle zwei Menschen ermordete, hatte zuvor versucht, eine Synagoge zu stürmen. Sein Plan scheiterte jedoch an der gesicherten Eingangstür und technischen Problemen mit seinen Waffen. Im Anschluss erschoss er eine Passantin und einen jungen Mann in einem Dönerimbiss und verletzte zwei weitere Personen schwer. Bereits 2020 wurde er deshalb wegen zweifachen Mordes und zahlreicher Mordversuche zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Entscheidung hatte das Oberlandesgericht Naumburg mit der Feststellung besonderer Schuldschwere bekräftigt.
Geiselnahme im Gefängnis
Am 12. Dezember 2022 kam es dann zu einem weiteren Vorfall, als Stephan B. im Gefängnis von Burg mit einer selbstgebauten Waffe zwei Bedienstete als Geiseln nahm, um einen Fluchtversuch zu starten. Sein Plan wurde jedoch schnell vereitelt, als er von anderen Justizbeamten überwältigt wurde. Dabei wurde er selbst verletzt. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte daraufhin Anklage wegen Geiselnahme und Verstoßes gegen das Waffengesetz erhoben. Der ZDF gab an, dass während des Verfahrens, das unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen stattfand, auch ein psychiatrischer Gutachter warnte, dass B. weiterhin als extremes Sicherheitsrisiko gilt.
Stephan B. wird als nicht behandlungsfähig und nicht behandlungsbereit eingestuft und zeigt im Gefängnis wechselnde Verhaltensmuster, was eine hohe Unsicherheit mit sich bringt. Er schien oft in Phasen der Stille zu leben, die durch plötzliche Ausbrüche unterbrochen wurden. Trotz seiner extremen Sicherheitslage erhielt er einen Prozess, der von umfangreichen Maßnahmen zur Sicherheit der anwesenden Personen begleitet wurde.
Mit der rechtskräftigen Entscheidung kann sich die Justiz nun auf die Vollstreckung seiner Strafe konzentrieren. B. muss zudem an die beiden Geisel-Bediensteten Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 23.000 Euro zahlen, um deren Verdienstausfall auszugleichen und ihre erlittenen Schmerzen zu kompensieren. Das Urteil ist ein weiterer Schritt in der Aufarbeitung der tragischen Ereignisse rund um den Halle-Anschlag und die für die Gesellschaft als sehr belastend empfundenen Vorfälle im Gefängnis.