Infoabend zu Schwerbehinderung: Alles Wichtige für Betroffene!
Informieren Sie sich über die Veranstaltung zur Schwerbehinderung am 20. Oktober 2025 in Frankfurt (Oder) – Anmeldung erforderlich!

Infoabend zu Schwerbehinderung: Alles Wichtige für Betroffene!
Am Montag, dem 20. Oktober 2025, dreht sich im Pflegestützpunkt Frankfurt (Oder) alles um das wichtige Thema der Schwerbehinderung. Ab 15:00 Uhr wird die Veranstaltung mit dem Titel „Schwerbehinderung Teil 2 – Von den Voraussetzungen bis zum Feststellungsbescheid“ eröffnet. Der Referent des Nachmittags ist das Landesamt für Soziales und Versorgung Frankfurt (Oder), das die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch den Dschungel der bürokratischen Anforderungen führt und das Vergabeverfahren zur Ermittlung des Grades der Schwerbehinderung erläutert. Zudem besteht die Möglichkeit, die Wohnberatung im zweiten Stock des Pflegestützpunkts besichtigen.
Die Veranstaltung ist auf 15 Personen begrenzt, weshalb eine Voranmeldung bis spätestens Mittwoch, den 15. Oktober 2025, erforderlich ist. Interessierte können sich telefonisch unter 0335 500 969 63 oder 0335 500 969 64 beim Pflegestützpunkt Frankfurt (Oder) melden oder per E-Mail an frankfurt-oder@pflegestuetzpunkte-brandenburg.de. Die Durchführung wird durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg sowie dem Pakt für Pflege Brandenburg gefördert.
Feststellungsbescheid und Schwerbehindertenausweis
Was genau ist der Feststellungsbescheid? Laut enableme stellt dieser die amtliche Bescheinigung für das Vorliegen einer Behinderung dar. Er wird nach der Prüfung aller Unterlagen, Atteste und Gutachten ausgestellt und enthält unter anderem den Grad der Behinderung (GdB) und die gesundheitlichen Merkmale des Antragstellers. Um einen Feststellungsbescheid zu erhalten, muss der GdB mindestens 20 betragen. Bei einem niedrigeren GdB werden weder Ausweis noch Bescheid ausgestellt. Interessanterweise wird der GdB in Zehnergraden von 20 bis 100 ermittelt und berücksichtigt auch mehrere Behinderungen, indem ein Gesamt-GdB gebildet wird.
Seit 2015 gibt es die Schwerbehindertenausweise bundesweit im praktischen Scheckkartenformat. Diese Ausweise sind in der Regel fünf Jahre gültig und müssen gegebenenfalls verlängert werden. Bei einem GdB von mindestens 50 besteht die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, doch auch dies geschieht nicht automatisch – die Ausstellung muss gesondert beantragt werden.
Nachteile und Rechte von Menschen mit Behinderungen
Wie sieht es mit den Nachteilsausgleichen aus? Nach behindertenbeauftragter.de, können Menschen mit Behinderungen bestimmte Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, die vom ermittelten GdB abhängen. Hierbei gibt es spezielle Merkzeichen, die weitere Beeinträchtigungen dokumentieren. Zu diesen Merkzeichen zählen beispielsweise das „G“ für erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr oder das „Bl“ für blinde Personen. Der GdB ist nicht nur eine Zahl, sondern eröffnet auch Türen zu hilfreichen Unterstützungen und Förderungen.
Die rechtlichen Bestimmungen sind klar: Ein Antrag kann immer auch abgelehnt werden, wenn der GdB unter 20 liegt. In solchen Fällen können negative Bescheide erstellt werden, die ebenfalls eine Rechtsbehelfsbelehrung für Widerspruchsverfahren beinhalten. Antragsteller haben einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen, und können bei Bedarf rechtlichen Rat einholen.
Die bevorstehende Veranstaltung im Pflegestützpunkt Frankfurt (Oder) ist eine hervorragende Gelegenheit, um sich über diese Themen zu informieren und Klarheit über die eigenen Rechte und Ansprüche zu erlangen. Gerade für Menschen mit Behinderungen ist es wichtig, gut informiert und vorbereitet zu sein. Wer Fragen hat, sollte sich diese Chance nicht entgehen lassen!