Urlaub in Kühlungsborn: Enttäuschung über dreckige Ferienwohnung!

Urlaub in Kühlungsborn: Enttäuschung über dreckige Ferienwohnung!

Kühlungsborn, Deutschland - Katrin und Ulrich Schlegelmilch aus Jena hatten sich auf ihren Urlaub an der Ostsee gefreut, doch die Realität übertraf ihre schlimmsten Erwartungen. Bereits kurz vor dem geplanten Urlaub auf dem Rhein, der nur 14 Tage zuvor abgesagt wurde, hatten die beiden ein Appartement in Kühlungsborn für 1550 Euro für neun Übernachtungen gebucht. Bei ihrer Ankunft wurden sie jedoch von der Unterkunft enttäuscht: Die Fotos im Internet entsprachen nicht der Realität und führten zu erheblichem Unmut.

Die Ferienwohnung entpuppte sich überwiegend als Appartement mit einer Küchenzeile im Eingangsbereich und minimaler Garderobe. Mangelnde Ausstattung fiel besonders auf; zwar waren Geschirr und Besteck vorhanden, doch Frühstücksbrettchen und ein Tablett fehlten. Das als Induktionsherd angepriesene Kochfeld benötigte lange Zeit zum Aufheizen. Im Bad gab es keinen Rasierspiegel und das Duschwasser lief schlecht ab. Der Balkon war stark verschmutzt, und die Sitzmöbel im Wohnbereich wiesen deutliche Gebrauchsspuren auf. Zudem war das Doppelbett im Schlafzimmer nur von einer Seite in gebückter Haltung zu erreichen, da der Lattenrost gebrochen und die Matratze durchgelegen war.

Rechtliche Möglichkeiten bei Reisemängeln

Das Paar war verärgert über die Qualität der Unterkunft, insbesondere im Verhältnis zum hohen Preis. Eine Reklamation wurde jedoch nicht vorgenommen, um Diskussionen zu vermeiden. Dies steht im Widerspruch zu den rechtlichen Möglichkeiten, die Mieter in solchen Fällen haben. Reiserecht und Mietrecht bieten Möglichkeiten zur Mietminderung oder sogar zum Rücktritt vom Vertrag, abhängig von der Schwere der Mängel. Mängel in Ferienwohnungen, wie Schmutz oder fehlende Ausstattung, können den Urlaubserlebnis erheblich beeinträchtigen, was RA Kotz beschreibt.

Laut Schätzungen sind etwa 15 bis 25 Prozent der Urlauber von Reisemängeln betroffen. Daher sollten Mieter ihre Rechte kennen und schnell reagieren. Eine rechtzeitige Meldung von Mängeln ist entscheidend für die Wahrnehmung der Ansprüche. Die Kommunikation mit Vermietern sollte klar und sachlich sein, um Missverständnisse zu vermeiden.

Vorbereitung auf zukünftige Reisen

Für das Jahr 2026 haben die Schlegelmilchs eine andere Wohnung gebucht, die nur die Hälfte des vorherigen Preises kostet und hoffentlich die nötige Qualität bietet. Der ADAC weist darauf hin, dass bei erheblichen Mängeln Reisende auch eine Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit verlangen können. Dies könnte auch für andere Urlauber nützlich sein, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Dokumentation von Mängeln ist besonders wichtig. Fotos und Protokolle können helfen, Ansprüche geltend zu machen, wie auch der ADAC betont. Nach der Reise müssen Ansprüche zeitnah geltend gemacht werden, wobei Föderationen wie der ADAC auch praktische Tipps anbieten, um die Rechte bei Reise- oder Mietmängeln effizient durchzusetzen.

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OrtKühlungsborn, Deutschland
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