Hauptbahnhof Münster: Neues Verbot für gefährliche Gegenstände ab 30. Mai!

Die Bundespolizei korrigiert den Zeitraum der Allgemeinverfügung zum Verbot gefährlicher Gegenstände am Hauptbahnhof Münster.
Die Bundespolizei korrigiert den Zeitraum der Allgemeinverfügung zum Verbot gefährlicher Gegenstände am Hauptbahnhof Münster. (Symbolbild/NAG)

Hauptbahnhof Münster, Deutschland - Eine wichtige Klarstellung zur aktuellen Pressemitteilung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin: Die Allgemeinverfügung, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände, Glasflaschen und alkoholischer Getränke im Hauptbahnhof Münster verbietet, hat einen aktualisierten Zeitraum. Fälschlicherweise wurde zuvor ein falsches Datum angegeben.

Das Verbot gilt nun vom 30. Mai 2025, 00:00 Uhr, bis zum 1. Juni 2025, 23:59 Uhr. Reisende und Besucher des Bahnhofs sollten sich darauf vorbereiten!

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Ort Hauptbahnhof Münster, Deutschland
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