Sicherheit am Hauptbahnhof Münster: Alkohol und gefährliche Gegenstände verboten!

Bundespolizei erlassen Verbot für gefährliche Gegenstände, Glasflaschen und Alkohol am Hauptbahnhof Münster zum Sicherheitswochenende.
Bundespolizei erlassen Verbot für gefährliche Gegenstände, Glasflaschen und Alkohol am Hauptbahnhof Münster zum Sicherheitswochenende. (Symbolbild/NAG)

Hauptbahnhof Münster, 48143 Münster, Deutschland - Am kommenden Wochenende, dem 30. und 31. Mai, führt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin im Hauptbahnhof Münster ein strenges Verbot für gefährliche Gegenstände, Glasflaschen und alkoholische Getränke ein. Diese Allgemeinverfügung gilt auch für die Bahnstrecken Lengerich – Münster Hbf – Dülmen sowie für alle dort fahrenden Züge. Die Regelung tritt am Samstag, den 30. Mai 2025 um Mitternacht in Kraft und endet am Sonntag, den 31. Mai 2025 um 23:59 Uhr. Ziel ist es, die Sicherheit im Bahnverkehr zu erhöhen und potenzielle Gefahren bei städtischen Veranstaltungen abzuwenden.

Die Maßnahme folgt auf eine besorgniserregende Entwicklung: Seit Januar dieses Jahres wurden 58 Vorfälle am Münsteraner Hauptbahnhof registriert, die mit dem Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen sowie Gewaltdelikten unter Alkoholeinfluss in Verbindung stehen. Der jüngste Vorfall ereignete sich am 27. Mai, als ein 26-jähriger Ladendieb zwei Mitarbeiter mit einem spitzen Gegenstand bedrohte. Um die Besucher zu informieren, werden im Hauptbahnhof Plakate aufgehängt, die auf die neuen Verbote hinweisen. Weitere Informationen sind auf der Website der Bundespolizei verfügbar.

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Ort Hauptbahnhof Münster, 48143 Münster, Deutschland
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