Ab 2025: Neue Beratungspflicht für Biozidprodukte im Supermarkt!

Deutschland - Ab dem 30. Mai 2025 müssen Verbraucher in Deutschland beim Kauf von vielen Biozidprodukten in Supermärkten mit neuen Regelungen rechnen. Im Rahmen einer überarbeiteten Chemikalien-Biozid-Durchführungsverordnung wird eine verpflichtende Beratung vor dem Erwerb eingeführt. Dieses neue Gesetz zielt darauf ab, die Sicherheit für Verbraucher und Umwelt zu erhöhen und den bewussten Einsatz von Insektiziden, Rodentiziden und Holzschutzmitteln zu fördern. Ruhr24 berichtet, dass Kunden künftig geschultes Personal im Supermarkt konsultieren müssen, bevor sie Produkte aus den betroffenen Kategorien erwerben.
Zu den betroffenen Produktgruppen gehören Insektizide gegen Mücken und Ameisen, Rodentizide zur Bekämpfung von Nagetieren sowie Holzschutzmittel. Diese neuen Regelungen erfordern, dass Beratungsgespräche dokumentiert werden und vor dem Kauf stattfinden. Bei Online-Bestellungen müssen Kunden zudem ihre Telefonnummer angeben, um einen Beratungstermin zu vereinbaren, bevor die Ware versendet werden kann. Ratgeber Haus & Garten hebt hervor, dass auch präventive Maßnahmen zur Schädlingsvermeidung und Hinweise zur sicheren Anwendung Teil der Beratung sein werden.
Ziele der neuen Regelung
Die Einführung der Beratungspflicht hat mehrere Ziele. Zum einen soll sie dazu beitragen, unsachgemäße Anwendungen und gesundheitliche Risiken zu reduzieren. Bei den Beratungsgesprächen werden auch Risiken für Kinder und Haustiere thematisiert sowie Alternativen zu chemischen Mitteln vorgestellt. Darüber hinaus sind viele Biozidprodukte, wie beispielsweise Schneckenbekämpfungsmittel und Zeckenmittel, weiterhin ohne Beratung erhältlich.
Ein weiterer Aspekt dieser Regelung betrifft die Lagerung der Produkte. Betroffene Biozide müssen in abschließbaren Vitrinen aufbewahrt werden, was zusätzlichen Schutz für die Verbraucher und deren Umgebung bieten soll. Die verpflichtenden Schulungen für das Verkaufspersonal sind entscheidend, um die nötigen Informationen über Anwendung, Dosierung und Entsorgung der Produkte bereitstellen zu können.
Hintergrund der Biozidverordnung
Die neue Vorschrift ist Teil der Biozidverordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012), die auf den verbesserten Schutz von Mensch und Umwelt abzielt. Diese Verordnung, die bereits einige Änderungen in Bezug auf Biozidprodukte eingeführt hat, fordert unter anderem strenge Sicherheitsprüfungen und genaue Kennzeichnungsvorschriften, um sicherzustellen, dass nur geprüfte und zugelassene Produkte auf den Markt gelangen. Compass24 erklärt, dass die Biozidverordnung auch darauf abzielt, schädliche Umweltwirkungen durch chemische Inhaltsstoffe zu minimieren und den Einsatz gefährlicher Chemikalien zu reduzieren.
Die Einführung dieser Vorschriften wird als Schritt in die richtige Richtung angesehen, um die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und gleichzeitig umweltfreundliche Alternativen zu fördern. Hersteller sind gefordert, ihre Produktpaletten um natürliche und weniger schädliche Lösungen zu erweitern, die ohne verpflichtende Beratung erhältlich sind.
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