Abkochgebot für Trinkwasser in Steinbach: Bakterienalarm in Lohr!

Bakterien im Trinkwasser in Steinbach (Lohr) verursacht Abkochgebote. Aktuelle Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen vom Gesundheitsamt.
Bakterien im Trinkwasser in Steinbach (Lohr) verursacht Abkochgebote. Aktuelle Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen vom Gesundheitsamt. (Symbolbild/NAG)

Steinbach, Deutschland - Im Landkreis Main-Spessart ist aufgrund der Entdeckung von Enterokokken im Trinkwassernetz ein Abkochgebot für den Stadtteil Steinbach in Lohr erlassen worden. Diese Maßnahme ergriff das Gesundheitsamt des Landkreises am heutigen Tag, dem 5. Juni 2025. Enterokokken sind Bakterien, die typischerweise im Darm von Menschen und Tieren vorkommen und gesundheitsschädlich werden können, wenn sie ins Trinkwasser gelangen. Die Stadtwerke Lohr haben bereits mit einer Chlordesinfektion des Wassers begonnen, um die Qualität zu verbessern.

Abkochgebote werden in der Regel ausgesprochen, wenn Trinkwasser mit Krankheitserregern oder Schadstoffen kontaminiert ist. Das Gesundheitsamt hat angekündigt, dass das Trinkwasser in Steinbach nur nach entsprechendem Abkochen unbedenklich ist. Bürger sollten das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und anschließend mindestens zehn Minuten abkühlen lassen, bevor sie es konsumieren.

Über die Maßnahmen

Das Abkochen des Wassers ist nicht nur für den direkten Verzehr notwendig, sondern betrifft auch die Zubereitung von Nahrung, die Herstellung von Eiswürfeln, das Waschen von Obst und Gemüse sowie das Zähneputzen. Außerdem sollten offene Wunden mit abgekochtem Wasser gereinigt werden, und besonders empfindliche Haustiere dürfen nur damit versorgt werden. Für die Nutzung von Geschirrspülern, Waschmaschinen, Duschen und Toilettenspülungen gibt es jedoch keine Einschränkungen. Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung wird die Verwendung von Mineralwasser empfohlen.

Diese Situation ist nicht einzigartig. Ein weiteres Abkochgebot wurde bereits am 25. Oktober 2024 in der Marktheidenfelder Straße in Karbach erlassen, als ein Wasserrohrbruch innerhalb einer Baustelle auftrat. Hierbei waren etwa zehn Haushalte betroffen, und auch hier galt, dass das Leitungswasser nur abgekocht konsumiert werden sollte, bis die mikrobiologischen Ergebnisse vorliegen.

Die Gefahren und Überwachung von Trinkwasser

Die Überwachung der Trinkwasserqualität erfolgt gemäß strengen mikrobiologisch-regulatorischen Anforderungen, die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) und der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) festgelegt sind. Trinkwasser darf keine Krankheitserreger in gesundheitlich bedenklichen Konzentrationen enthalten. Zu den bekannten Erregern zählen auch Salmonellen, Shigellen und EHEC. Diese Erreger gelangen aus menschlichen oder tierischen Fäkalien in die aquatische Umwelt.

Regelmäßige Tests auf Escherichia coli und Enterokokken sind Bestandteil der routinemäßigen Überwachung des Wassers. Ein negatives Ergebnis in einer Wasserprobe zeigt an, dass keine potenziell gefährlichen Mikroorganismen in bedenklichen Konzentrationen vorhanden sind. Das Umweltbundesamt überwacht diese Prozesse und sorgt für die Entwicklung von Kriterien und Normen zur Trinkwasseruntersuchung.

Die aktuellen Abkochgebote in Steinbach und der Marktheidenfelder Straße sind daher ein notwendiger Schritt, um die Gesundheit der Bürger zu schützen. Informationen über das Ende der Abkochgebote werden über lokale Medien, die Homepage des Landkreises und die jeweiligen Gemeindeverwaltungen bereitgestellt.

Für aktuelle Informationen und weitere Details können die Berichte von inFranken, Main-Spessart und Umweltbundesamt eingesehen werden.

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Ort Steinbach, Deutschland
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