Achtung: Gentechnisch veränderte Zierfische könnten rechtliche Folgen haben!

Das BVL warnt vor illegalen gentechnisch veränderten Aquarienzierfischen in Deutschland, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Das BVL warnt vor illegalen gentechnisch veränderten Aquarienzierfischen in Deutschland, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. (Symbolbild/NAG)

Deutschland - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eindringlich vor dem Kauf und der Haltung gentechnisch veränderter Zierfische gewarnt. Besonders betroffen sind die auffälligen Trauermantelsalmler, die in leuchtenden Farben wie orange, pink, grün und gelb auftreten. Diese Warnung folgt auf Laboranalysen, die mehrere illegale Funde dieser Fische in Deutschland bestätigten. Der Verkauf und die Zucht solcher Tiere verstoßen gegen geltendes Recht und sind in der EU nicht zugelassen. Aktuell gibt es keine rechtlichen Genehmigungen für den Vertrieb dieser Fische, was ihre Haltung illegal macht, betont Ruhr24.

Verbraucher, die unwissentlich gentechnisch veränderte Zierfische erworben haben, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Diese können von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Haftstrafen reichen. Das BVL empfiehlt angesichts dieser Situation, Aquarienzierfische ausschließlich über etablierte Fachhändler zu beziehen, um sicherzustellen, dass gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden.

Weitere betroffene Arten

Das BVL weist darauf hin, dass nicht nur Trauermantelsalmler, sondern auch Zebrabärblinge und verschiedene Salmlerarten betroffen sein könnten. Diese Fische haben ebenfalls unnatürlich leuchtende Farben, die auf gentechnische Veränderungen hindeuten. Der Einsatz von DNA-Analysen (PCR-Technik) hat die gentechnischen Veränderungen bei diesen Tieren nachgewiesen, was die Besorgnis umso mehr verstärkt, erklärt regionalheute.de.

In der EU sind Haltung, Zucht und Vertrieb gentechnisch veränderter Tiere streng reguliert. Diese Tätigkeiten werden als gentechnische Arbeiten eingestuft und dürfen nur in dafür vorgesehenen Anlagen stattfinden. Derzeit wurden gentechnisch veränderte Fische jedoch nicht im kommerziellen Tierhandel, sondern auf privaten Handelsplattformen entdeckt, was die Einhaltung der bestehenden Gesetzgebung weiter erschwert. Ziel dieser strengen Regelungen ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, sowie die Gewährleistung der Wahlfreiheit für Konsumenten, so das Umweltbundesamt.

Empfohlene Vorgehensweise für Halter

Haltern, die bereits im Besitz solcher Zierfische sind, wird geraten, sich umgehend an die zuständigen Behörden zu wenden. Durch eine frühzeitige Meldung können rechtliche Probleme möglicherweise entschärft werden. Das BVL unterstreicht erneut die Bedeutung von Transparenz beim Erwerb solcher Tiere und fordert Verbraucher auf, beim Kauf auf offizielle Zertifizierungen zu achten.

Insgesamt steht die Sicherheit der Verbraucher im Vordergrund, und die geltenden Richtlinien sollen dabei helfen, Risiken durch gentechnisch veränderte Organismen effizient zu bewerten und zu minimieren.

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Ort Deutschland
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