Asylrechtsverschärfung: Regierung will Entscheidungen ohne Bundesrat treffen
Asylrechtsverschärfung: Regierung will Entscheidungen ohne Bundesrat treffen
Deutschland - Die schwarz-rote Koalition plant eine grundlegende Reform in der Asylpolitik, die kommende Woche in Form eines Gesetzentwurfs verabschiedet werden soll. Laut Welt soll dieser Entwurf der Bundesregierung die Möglichkeit geben, selbst zu entscheiden, für welche Asylbewerber aus bestimmten Staaten beschleunigte Prüfverfahren gelten. Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) hebt die Dringlichkeit hervor, die Wende in der Migrationspolitik rasch voranzutreiben, um die Rückführung von Personen ohne Bleibeperspektive zeitnah zu ermöglichen.
In der Vergangenheit scheiterten die Versuche, die Liste der sicheren Herkunftsländer im Bundesrat zu erweitern, mehrfach. Künftig soll die Feststellung, welche Länder als sicher gelten, nicht mehr auf Grundlage des Grundgesetzes, sondern ausschließlich auf der EU-Asylverfahrensrichtlinie basieren. Dies ermöglicht der Regierung, entsprechende Verordnungen ohne Zustimmung des Bundesrats zu erlassen, was die Verfahren erheblich beschleunigen könnte.
Neuer Gesetzentwurf sorgt für Diskussionen
Der geplante Gesetzentwurf, der am Mittwoch beschlossen werden soll, hat bereits erhebliche politische Kontroversen ausgelöst. Kritiker, insbesondere die Grünen, sehen darin vor allem einen „Schauspiel zur Befriedung der Unionswähler“ und warnen vor der mangelnden Effektivität der Maßnahmen. T-Online berichtet, dass die Grünen die Pläne der Regierung als weitgehend wirkungslos kritisieren und einen Versuch der Union wähnen, nach außen hin Härte zu demonstrieren.
Das neue Verfahren zur Einstufung sicherer Herkunftsländer könnte vor allem Staaten aus dem Maghreb wie Algerien, Marokko und Tunesien betreffen. Diese Länder sollen in Zukunft leichter eingestuft werden können. Der Umgang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern könnte sich damit erheblich verändern, denn für Asylantragsteller aus sicheren Herkunftsländern gilt eine Regelvermutung, dass keine Verfolgungsgefahr besteht, wodurch ihre Verfahren erheblich schneller abgehandelt werden könnten.
Definition und Bedeutung sicherer Herkunftsstaaten
Gemäß den Richtlinien des BAMF sind sichere Herkunftsstaaten Länder, in denen aufgrund ihrer politischen Lage und ihres demokratischen Systems keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist. Zudem müssen ausreichende Rechts- und Verwaltungsvorschriften existieren, um die Bevölkerung zu schützen. Antragsteller aus solchen Ländern haben die Möglichkeit, Tatsachen vorzubringen, die eine Verfolgung belegen. Andernfalls wird ihr Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt.
Die derzeit als sicher geltenden Herkunftsstaaten in Deutschland umfassen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Länder wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, die Republik Moldau, Senegal und Serbien. Diese Reform könnte Einfluss auf das Asylrecht in Deutschland haben, indem sie die Rechte und Verfahren für bestimmte Gruppen von Antragstellern stark verändert.
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Ort | Deutschland |
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