Rüstungsdebatte: Fast eine halbe Milliarde Euro für Israel genehmigt!

Frankfurt am Main, Deutschland - Seit dem Angriff der Hamas auf Israel vor fast 20 Monaten hat die Bundesregierung Rüstungsexporte im Wert von nahezu einer halben Milliarde Euro an Israel genehmigt. Im Zeitraum vom 7. Oktober 2023 bis zum 13. Mai 2025 beträgt der Gesamtwert der genehmigten Rüstungsgüter 485,1 Millionen Euro, wie aus einer Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Der Außenminister Johann Wadephul stellte in einem Interview die weiteren Genehmigungen infrage und betonte, dass die Prüfung der Situation im Gazastreifen im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht erfolgen müsse. Diskussionen über die deutschen Rüstungslieferungen an Israel sind bereits seit Monaten im Gange.
Ob die neue Regierung von Union und SPD nach ihrem Amtsantritt am 6. Mai 2025 Exportgenehmigungen erteilt hat, bleibt unklar. Unterdessen hat Nicaragua beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag Klage gegen Deutschland eingereicht und ihm Beihilfe zum Völkermord vorgeworfen. Ein Eilantrag Nicaraguas, der die sofortige Einstellung der Lieferungen forderte, wurde Ende April 2024 abgewiesen. Stimmen aus der Linksfraktion, wie von Verteidigungspolitiker Ulrich Thoden, fordern die sofortige Einstellung aller Waffenlieferungen an Israel.
Rechtliche Auseinandersetzungen
In einem parallelen rechtlichen Verfahren versuchten fünf Palästinenser aus Gaza, die Rüstungsexporte nach Israel im Eilverfahren zu stoppen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main wies ihren Antrag als „unzulässig und unbegründet“ zurück. Die Bundesregierung verfügt über ein weites Ermessen bei Rüstungsexporten, auch unter Berücksichtigung von Staatsräson und Völkerrecht. Kritiker werfen Israel vor, das humanitäre Völkerrecht zu verletzen und Kriegsverbrechen zu begehen. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat Haftbefehle gegen führende Verantwortliche bei Israel und der Hamas beantragt, wegen schwerwiegender Vorwürfe wie der Aushungerung von Zivilisten und gezielten Angriffen auf Zivilisten.
Zudem hat Südafrika Israel vor dem Internationalen Gerichtshof wegen eines Verstoßes gegen die Völkermord-Konvention verklagt. Dieser Gerichtshof hat Israel mehrfach aufgefordert, Maßnahmen zur Verhinderung von Völkermord zu ergreifen, während die Bundesregierung weiterhin Rüstungsexporte an Israel nach Einzelfallprüfung genehmigt. Der Rückgang der Rüstungsexporte an Israel ist signifikant. Im Jahr 2023 genehmigte Deutschland Rüstungsexporte im Wert von 326 Millionen Euro, während bis Ende August 2024 nur 14,5 Millionen Euro genehmigt wurden.
Aktuelle Entwicklungen
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt verdeutlicht, dass die Antragsteller kein qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis hatten. Die Bundesregierung hat die Pflicht, ausländische Staatsbürger in Kriegsgebieten zu schützen, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Das Gericht stellte fest, dass Berichte von UN-Organisationen nicht ausreichend sind, um die Vorwürfe von Völkerrechtsverstößen zu stützen. Die Antragsteller prüfen derzeit mögliche Rechtsmittel gegen das Urteil. Zudem ist ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz, das eine Verbandsklage für NGOs ermöglichen soll, in Vorbereitung.
Die Zukunft der Rüstungsexporte an Israel bleibt ungewiss, insbesondere im Licht der sich zuspitzenden humanitären Lage im Gazastreifen und den fortdauernden internationalen rechtlichen Auseinandersetzungen. Experten und Beobachter werden die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen.
Weitere Informationen zu Rüstungsexporten finden Sie auf bundestag.de.
Für weitere Informationen über die jüngsten Rüstungsdebatten verweisen wir auf merkur.de und lto.de.
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Ort | Frankfurt am Main, Deutschland |
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