Ärztemangel gefährdet Ausbildungsstart: Jugendliche bleiben ohne Untersuchung!

Jugendliche in Baden-Württemberg kämpfen um Ausbildungsplätze, da Ärzte sich weigern, notwendige Gesundheitsuntersuchungen durchzuführen.
Jugendliche in Baden-Württemberg kämpfen um Ausbildungsplätze, da Ärzte sich weigern, notwendige Gesundheitsuntersuchungen durchzuführen. (Symbolbild/NAG)

Rems-Murr-Kreis, Deutschland - Im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg sieht sich der 16-jährige Louis Kempter mit einem ernsten Problem konfrontiert. Der junge Mann möchte eine Ausbildung beim Zoll beginnen, jedoch fehlt ihm dafür die notwendige Jugendarbeitsschutzuntersuchung, die gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Voraussetzung für den gültigen Ausbildungsvertrag ist. SWR berichtet, dass sein Kinderarzt sich weigert, die Untersuchung durchzuführen, da die Bezahlung als unzureichend empfunden wird. Die Untersuchung selbst dauert circa 45 Minuten und umfasst verschiedene Tests, darunter Hör- und Sehprüfungen sowie einen medizinischen Fragebogen.

Obwohl Louis alle erforderlichen Aufnahmetests bestanden hat und das silberne Sportabzeichen besitzt, bleibt sein Ausbildungswunsch unerfüllt. Gesundheitschecks für Jugendliche sind gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass diese nicht durch ungeeignete Arbeiten gesundheitlich gefährdet werden. Arbeitsschutz NRW erklärt, dass Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung des Jugendlichen vorlegen müssen, bevor eine Ausbildung beginnen kann. Für die Untersuchung wird eine Gebühr von etwa 23 Euro fällig, während die tatsächlichen Kosten für die Ärzte zwischen 90 und 100 Euro liegen sollten.

Finanzielle Hürden und allgemeine Problematik

Die Bezahlung für die Untersuchungen hat sich seit 1996 nicht geändert, und die Landesärztekammer fordert eine Erhöhung. Diese Situation führt dazu, dass immer mehr Ärzte in verschiedenen Regionen, einschließlich des Rems-Murr-Kreises, die Durchführung der notwendigen Untersuchungen ablehnen. Dies ist nicht nur ein Problem für Louis, sondern betrifft viele Jugendliche, die in Baden-Württemberg und darüber hinaus eine Ausbildung beginnen möchten. SWR weist darauf hin, dass Arbeitgeber besorgt sind, weil sie die Verträge nicht eintragen können, solange die gesundheitliche Untersuchung fehlt.

Ein möglicher Lösungsansatz könnte eine Erhöhung der Vergütung für die Durchführung der Jugendarbeitsschutzuntersuchung sein oder die Übernahme der Kosten durch die Arbeitgeber. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits Kenntnis von der Problematik und arbeitet an einer Lösung. Kinderarzt Ralf Brügel hofft, dass sich die Situation bis zum Ausbildungsbeginn im September verbessern wird.

Regelungen und Verfahren für die Untersuchung

Die relevanten Regelungen für die ärztlichen Untersuchungen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt. Laut diesem Gesetz müssen alle Jugendlichen zwischen 15 und unter 18 Jahren eine Erstuntersuchung vor Beginn ihrer Ausbildung vorweisen. Ein Untersuchungsberechtigungsschein ist erforderlich, und dieser kann beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der zuletzt besuchten Schule beantragt werden. Des Weiteren erhalten Jugendliche eine UBS-ID, die für die Untersuchung genutzt werden kann. service.berlin.de hebt hervor, dass diese Untersuchungen darauf abzielen, gesundheitliche Risiken zu vermeiden und den Gesundheitszustand der Jugendlichen zu überprüfen.

Insgesamt bleibt abzuwarten, ob und wie die verantwortlichen Stellen auf die gegenwärtige Situation reagieren. Das Schicksal junger Menschen wie Louis hängt entscheidend davon ab, ob Lösungen gefunden werden, um die notwendigen Untersuchungen durchzuführen und somit den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.

Details
Ort Rems-Murr-Kreis, Deutschland
Quellen