Bucerius Law School triumphiert im internationalen Videospielrecht-Wettbewerb!

Bucerius Law School gratuliert ihrem Team für den 2. Platz beim Games Law Moot 2025, der Videospielrecht thematisiert.
Bucerius Law School gratuliert ihrem Team für den 2. Platz beim Games Law Moot 2025, der Videospielrecht thematisiert. (Symbolbild/NAG)

Hamburg, Deutschland - Die Bucerius Law School hat ihren Jurastudenten zum Erfolg beim Games Law Moot 2025 gratuliert, einer hochkarätigen Veranstaltung, die sich mit Fragen des Videospielrechts beschäftigt. Das Team, bestehend aus Julian Petrat aus dem Jahrgang 2022, Paul Haverkamp aus dem Jahrgang 2020 und dem tschechischen Austauschstudenten Antonín Dvořák, hat sich in seiner schriftlichen Leistung den zweiten Platz erkämpft und war das einzige studentische Team, das an den digitalen mündlichen Verhandlungen teilnahm. Insgesamt nahmen 22 Teams weltweit an diesem Wettbewerb teil, dessen Schriftsatzphase im Januar 2025 begann. Die vier besten Teams, die sich für die mündliche Phase Ende März 2025 qualifizierten, bestanden vornehmlich aus Praktikern der Branche.

Das Bucerius-Team wird zur Conference on Video Game Law im Herbst nach Vilnius eingeladen, was den Erfolg des Teams unterstreicht. Der behandelte Fall drehte sich um Urheberrechte und Wettbewerbsverletzungen, die von einer ehemaligen Mitarbeiterin eines Spieleentwickler-Studios initiiert wurden. Das Besondere dabei war, dass die Mitarbeiterin die Grundidee und einen Prototyp mitbrachte und KI-Tools in der Entwicklung einsetzte. Die Betreuung des Teams erfolgte durch Jasmin Dolling, unterstützt von der Forschungsstelle für Games-Recht der Bucerius Law School sowie von Professorin Dr. Linda Kuschel, Masha Stolbovа und Professor Dr. Christian Rauda.

Rechtliche Rahmenbedingungen im Videospielrecht

In der aktuellen rechtlichen Landschaft wird die Bedeutung von Urheberrechten für die Gaming-Industrie immer offensichtlicher. Ein jüngstes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C‑159/23 klärt den urheberrechtlichen Schutz von Computerprogrammen und hat direkte Auswirkungen auf Entwickler und Modder. Laut diesem Urteil bezieht sich der Schutz ausschließlich auf die Ausdrucksformen eines Programms und nicht auf temporäre Daten, die im Arbeitsspeicher gespeichert sind. Dies bedeutet mehr Freiheit für Entwickler, Änderungen vorzunehmen, während gleichzeitig die Notwendigkeit betont wird, eine klare Abgrenzung zwischen zulässiger Nutzung und unzulässiger Umarbeitung zu schaffen, wie IT Media Law berichtet.

Das Urteil hat weitreichende Implikationen für die Softwarebranche. Es stärkt das Vertrauen in die rechtlichen Rahmenbedingungen und fördert kreative sowie technologische Innovationen, indem es klare Grenzen für den urheberrechtlichen Schutz schafft. Unternehmen sind angehalten, ihre Lizenzvereinbarungen präziser zu formulieren, um rechtliche Risiken zu minimieren. Diese Entwicklungen stehen im Einklang mit der Richtlinie 2009/24/EG, die den rechtlichen Rahmen für den Schutz urheberrechtlicher Inhalte in der Softwareindustrie bildet.

Urheberrechtlicher Schutz von Videospielen

Ein weiterer bedeutender Aspekt der rechtlichen Auseinandersetzungen im Bereich der Videospiele zeigte sich jüngst in einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln, in dem zwei Entwickler über die Urheberrechtsverletzung einer Spielidee stritten. Die Klägerin, die ein „Idle Game“-Rennspiel entwickelt hat, behauptete, dass ihr Konzept kopiert wurde. Das Gericht stellte jedoch fest, dass Ideen oder Konzepte keinen Urheberrechtsschutz genießen, sondern nur konkrete kreative Ausgestaltungen schutzfähig sind. Dies spiegelt die grundlegenden Prinzipien wider, die die Grenzen des urheber- und wettbewerbsrechtlichen Schutzes im Bereich der Spieleentwicklung definieren. Wie Rechtsanwalt für Software Recht feststellt, zeigte die Entscheidung des Gerichts auch, dass wesentliche Änderungen notwendig sind, um als Bearbeitung oder Umgestaltung zu gelten.

Die Entscheidung besagt, dass das angegriffene Spiel keinen Urheberrechtsverstoß darstellt, da es genügend Abstand zum Originalwerk hält. Damit wird erneut die Bedeutung kreativer Individualität in der Spielentwicklung betont, während das Gericht auch feststellt, dass grundlegende Elemente von Spielen oft branchenüblich sind und nicht als schutzwürdig gelten.

Insgesamt zeigt sich, dass der Bereich des Videospielrechts sowohl durch Erfolge bei Wettbewerben als auch durch wegweisende Urteile in der Rechtsprechung dynamisch im Wandel ist. Die Herausforderungen, die sich durch die Balance zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der Förderung von Innovationen ergeben, sind dabei für Entwickler und Juristen gleichermaßen von großer Bedeutung.

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Ort Hamburg, Deutschland
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