Ulm: Mutige 12-Jährige rettet ängstlichen Hund vor Polizei-Fiasko!

Ulm, Deutschland - In einem Ulmer Wohngebiet ereignete sich Mitte Mai ein bemerkenswerter Vorfall, als die Polizei bei dem Versuch, einen frei herumlaufenden Hund einzufangen, auf die Unterstützung eines mutigen Mädchens stieß. Die Hundeführer benötigten über eineinhalb Stunden, um die ängstliche Mischlingshündin, die sich nur schwer fangen ließ, zu beruhigen und einzufangen. Selbst Futter konnte die Hündin nicht anlocken, was die Polizei vor eine große Herausforderung stellte. Doch dann bot die zwölfjährige Anwohnerin Arzu ihre Hilfe an und trat in Aktion.
Arzu sprach beruhigend mit der Hündin und schaffte es, eine Verbindung zu ihr aufzubauen. Dank ihrer empathischen Herangehensweise konnten die Beamten die Hündin letztendlich sicher einfangen. Die Polizei Ulm verkündete diesen Erfolg auf ihrer Facebookseite, wo der Beitrag innerhalb eines Tages über 3000 „Gefällt mir“-Angaben erhielt. In den Kommentaren wurde sowohl Spott über die Beamten als auch viel Lob für Arzu ausgesprochen, wobei einige Nutzer sogar vorschlugen, dass sie eine Karriere bei der Polizei in Betracht ziehen sollte. Diese Geschichte verdeutlicht, wie wichtig Geduld und Empathie im Umgang mit Tieren sind.
Ein anderer Vorfall mit einem Hund
Nicht weit von diesem Ereignis entfernt kam es jedoch zu einem weiteren Vorfall, der die Polizei in Ulm betraf. Dabei wurde ein Polizist von einem unangeleinten Schäferhund angegriffen. Der Hund, der bellend auf den Beamten zusprang, biss ihn, konnte jedoch nicht ernsthaften Schaden anrichten, da der Polizist seinen Arm rechtzeitig zurückziehen konnte. Zur Selbstverteidigung schoss der Polizeibeamte mit seiner Dienstwaffe auf den Hund, der eine leichte Verletzung am Ohr erlitt und anschließend von einem Tierarzt versorgt wurde.
Der Konflikt entstand im Rahmen eines Einsatzes, der zuvor durch eine 54-jährige Frau ausgelöst worden war, die ihre Hunde unrechtmäßig im Innenhof einer Klinik herumlaufen ließ. Diese Frau, die lautstark auf die Ansprache der Polizei reagierte, ließ ihre Hunde auch auf die Fahrbahn laufen, was die Situation weiter gefährdete. Nach dem Vorfall wurde gegen die Frau aufgrund eines tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte ermittelt. Es bleibt unklar, ob auch eine Anzeige wegen des unerlaubten Nicht-Anleinens ihrer Hunde erfolgt.
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Hundehaltung
Die Vorfälle in Ulm werfen ein Licht auf die rechtlichen Bestimmungen, die für die Hundehaltung gelten. Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO), die zuletzt am 30. November 2022 geändert wurde, dürfen Hunde außerhalb des eigenen Grundstücks nicht unbeaufsichtigt laufen. Verstöße gegen diese Regelungen sind bußgeldbewehrt. Besondere Bestimmungen gelten für als gefährlich eingestufte Hunde, die nur mit Erlaubnis der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde gehalten werden dürfen.
Die HundeVO definiert gefährliche Hunde und fordert von Haltern, dass sie Sachkunde und eine positive Wesensprüfung nachweisen. Dieses Regelwerk soll sicherstellen, dass Hundehalter verantwortungsbewusst mit ihren Tieren umgehen und die Sicherheit der Öffentlichkeit gewahrt bleibt. Zuständige Behörden für die Erteilung von Erlaubnissen sind die örtlichen Ordnungsbehörden, deren Aufsicht der nächsthöheren Behörde obliegt, abhängig von der Größe der Gemeinde.
Insgesamt zeigen die verschiedenen Vorfälle in Ulm, wie wichtig sowohl die Einhaltung der hunderechtlichen Bestimmungen als auch ein verantwortungsbewusster Umgang mit Hunden ist. Ob es sich um den mutigen Einsatz eines Mädchens oder die Herausforderungen im Umgang mit unangeleinten Hunden handelt – das Thema Hundehaltung bleibt in der Öffentlichkeit aktuell.
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Ort | Ulm, Deutschland |
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