Räumungsklage gegen AfD: Vermieterin reagiert auf Wahlparty-Chaos!

Vermieterin verklagt AfD-Zentrale in Berlin wegen unerlaubter Wahlparty. Kündigung der Mietverträge wegen Vertragsbruchs.
Vermieterin verklagt AfD-Zentrale in Berlin wegen unerlaubter Wahlparty. Kündigung der Mietverträge wegen Vertragsbruchs. (Symbolbild/NAG)

Berlin-Reinickendorf, Deutschland - Am Berliner Landgericht wurde eine drastische Maßnahme gegen den Bundesverband der Alternative für Deutschland (AfD) eingeleitet. Die Vermieterin des Gebäudes in Berlin-Reinickendorf hat eine Räumungsklage eingereicht, nachdem sie die Mietverträge mit der AfD fristlos gekündigt hat. Der Grund für diese rechtlichen Schritte ist eine Wahlparty, die die AfD im Februar 2025 im Innenhof des Gebäudes veranstaltet hat, ohne die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

Bei dieser Wahlparty, die im Rahmen der Bundestagswahl stattfand, wurde nicht nur das Parteilogo auf die Fassade des Hauses projiziert, sondern es wurden auch Zelte im Innenhof aufgestellt. Diese Aktivitäten blockierten den Zugang für andere Mieter, sodass sie stundenlang nicht ins Gebäude gelangen konnten. Die Polizei musste den Zugang zum Gebäude sperren, was die Vermieterin als inakzeptabel ansieht.

Kündigung und rechtliche Konsequenzen

Die Vermieterin bezeichnet die Fortführung des Mietverhältnisses als unzumutbar und erhebt Vorwürfe wegen Vertragsbruchs. In ihrem Kündigungsschreiben wies sie darauf hin, dass sie von Anfang an politische Werbung auf dem Gelände untersagt hatte, was die AfD nicht beachtet hat. Dies verstößt ihrer Ansicht nach gegen die getroffenen Vereinbarungen, die im Herbst 2022 beim Abschluss der Mietverträge für etwa 2.400 Quadratmeter Fläche und 20 Stellplätze festgelegt wurden. Für diese Nutzung zahlt die AfD aktuell eine monatliche Kaltmiete von 42.775 Euro, wie t-online berichtet.

Die Räumungsklage wurde beim Landgericht Berlin II eingereicht und stellt einen weiteren Schritt in einem Konflikt dar, der bereits mit der fristlosen Kündigung der Mietverträge am 6. März 2025 begann. Die AfD versuchte, sich gegen die Vorwürfe zu wehren, indem sie argumentierte, der Vermieter habe mit politischen Aktivitäten rechnen müssen. Zudem bot die Partei an, 10.000 Euro als Wiedergutmachung zu zahlen, was der Vermieter jedoch als zynisch ablehnte.

Reaktionen und Zukunft der AfD-Zentrale

Die AfD selbst weist die Vorwürfe zurück und betont, sie habe lediglich einen kleinen Teil der Fassade beleuchtet. Ihre Anwälte betonen, dass die Veranstaltung nicht in einem Ausmaß stattgefunden habe, das die Sicherheit oder den Hausfrieden gefährdet hätte. Da der Vermieter jedoch von einer erhöhten Gefahrenlage überzeugt ist und die AfD weiterhin plant, das Grundstück für politische Veranstaltungen zu nutzen, bleibt die Zukunft der Parteizentrale ungewiss. Die Klage steht nun im Raum und eine Erwiderung von der AfD liegt bisher nicht vor, wie n-tv berichtet.

Der Fall illustriert nicht nur die Spannungen zwischen politischen Aktivitäten und Mietverhältnissen, sondern auch die Herausforderungen, vor denen die AfD steht, während sie versucht, ihre politischen Interessen wahren und gleichzeitig den vertraglichen Verpflichtungen nachkommen muss.

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Ort Berlin-Reinickendorf, Deutschland
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