BSW-Klagen vor dem Verfassungsgericht: Urteil schockt die Politlandschaft!

Karlsruhe, Deutschland - Das Bundesverfassungsgericht hat heute zwei Organklagen der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zum Bundestagswahlrecht als unzulässig abgewiesen. Diese Entscheidungen zeigen die Herausforderungen, vor denen neue politische Kräfte im deutschen Wahlrecht stehen, insbesondere wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde nicht überschreiten. Am 3. Juni 2025 verkündete das Gericht, dass BSW es versäumt habe, hinreichend zu belegen, dass ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt wurde, wie Tagesspiegel berichtet.
BSW, die im Januar 2024 gegründet wurde und aus ehemaligen Mitgliedern der Partei Die Linke besteht, war bei der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag mit 4,97 Prozent der Zweitstimmen vorläufig gescheitert, was ihre Nichtteilnahme an der Sitzverteilung zur Folge hatte. Die Partei hatte Vorwürfe gegen den Bundestag erhoben, weil dieser keinen Rechtsbehelf eingeführt habe, um bei knappen Ergebnissen unter der Fünf-Prozent-Hürde eine Neuauszählung der Stimmen zu verlangen. Ein weiterer Punkt war die Forderung nach einer Änderung der Reihenfolge der Parteien auf den Stimmzetteln, die das Gericht jedoch ebenfalls als nicht ausreichend substantiiert erachtete, wie die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts erläutert.
Details zu den Organklagen
Die endgültige Entscheidung zu den beiden Organklagen 2 BvE 6/25 und 2 BvE 9/25 besagt, dass die BSW nicht nachgewiesen hat, dass eine konkrete Handlungspflicht des Gesetzgebers bestand. Insbesondere wurde der Vorwurf, der Bundestag habe es versäumt, gesetzliche Regelungen zur Neuauszählung von Stimmen zu beraten oder abzulehnen, zurückgewiesen. Diese Ablehnung von Anträgen zur Neuauszählung, die bis 13. März 2025 eingereicht wurden, spiegelt die aktuellen Schwierigkeiten wider, denen sich kleinere Parteien im politischen System Deutschlands gegenübersehen.
Um die Wählerstimmen zu berücksichtigen, sind die Stimmzettel gemäß der Anzahl der Zweitstimmen aus der letzten Bundestagswahl gestaltet. Diese Regelung stellt sicher, dass die größeren, stärkeren Parteien im Bundestag gegenwärtig sind, was zu einer Herausforderung für Parteien wie die BSW wird, die sich erst etablieren müssen.
Aktuelle Entwicklungen im Wahlrecht
Das Wahlrecht selbst hat sich im Juni 2023 mit einer Reform geändert, die grundlegende Elemente des Wahlprozesses beeinflusst. Die Reform zielte darauf ab, den Deutschen Bundestag zu verkleinern – nun ist die gesetzliche Regelgröße auf 630 Abgeordnete festgelegt, wobei die Anzahl der Wahlkreise bei 299 bleibt. Die Wähler geben weiterhin zwei Stimmen ab, jedoch entfallen Überhang- und Ausgleichsmandate, was die Unübersichtlichkeit im Wahlsystem reduzieren soll, wie auf der Bundestagsseite ausgeführt wird.
Eine wesentliche Neuerung betrifft die Fünf-Prozent-Hürde. Während diese Hürde bis zur nächsten Wahl weiterhin wirksam bleibt, wurde sie modifiziert: Parteien, die in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten, sind von der Sitzverteilung ausgeschlossen. Diese Regelung könnte potenziell den Druck auf die BSW erhöhen, bei künftigen Wahlen strategischer zu agieren.
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Ort | Karlsruhe, Deutschland |
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