Neuer Antrag für faire Vergütung: Brandenburgs Apotheken im Fokus!

Brandenburg diskutiert auf der GMK neue pharmazeutische Dienstleistungen für Apotheken und deren angemessene Vergütung.
Brandenburg diskutiert auf der GMK neue pharmazeutische Dienstleistungen für Apotheken und deren angemessene Vergütung. (Symbolbild/NAG)

Neuer Antrag für faire Vergütung: Brandenburgs Apotheken im Fokus!

Weimar, Deutschland - Brandenburg hat auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) einen wichtigen Antrag für die Verbesserung der pharmakologischen Dienstleistungen eingebracht. Dieser Antrag wurde mehrheitlich angenommen und zielt darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Apotheken durch das Bundesgesundheitsministerium in Deutschland anzupassen. Dies hat das Potenzial, die Vergütung für pharmazeutische Dienstleistungen gerechter zu gestalten und ihre Attraktivität zu erhöhen, wie Cityreport berichtet.

Was sind überhaupt pharmazeutische Dienstleistungen? Diese gehen weit über die bloße Arzneimittelabgabe hinaus. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit und Wirksamkeit von Arzneimitteltherapien zu verbessern. Zu den angebotenen Dienstleistungen gehören beispielsweise Blutdruckmessungen, Medikationsberatungen bei Polymedikation sowie Schulungen für Inhalationstechniken. Diese Services sollen dazu beitragen, die Ärzte zu entlasten und die Therapien insgesamt zu optimieren. Angesichts der aktuellen Herausforderungen interessiert die Branche, ob diese erweiterten Dienstleistungen die dringend benötigte Unterstützung bringen können.

Finanzierung und Vergütung für Apotheken

Die Finanzierung der neuen Dienstleistungen erfolgt aus einem Fonds, der durch Zuschläge auf die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel gespeist wird. Allerdings besteht laut Gesundheitsministerin Britta Müller die Gefahr der Unterfinanzierung bei der Ausweitung der Ansprüche auf pharmazeutische Dienstleistungen. Dies ist besonders kritisch, da apotheken momentan das wirtschaftliche Risiko tragen, dass Dienstleistungen nicht oder nicht in gewünschter Höhe vergütet werden. Müller fordert daher eine geänderte Struktur für die Vergütung dieser wichtigen Angebote.

Ein zweistufiges Vergütungsmodell wurde bereits eingeführt. Für ein Budget von 150 Millionen Euro können die Apotheken Dienstleistungen abrechnen. So wird garantiert, dass bei einer insgesamt niedrigen Rechnungslegung eine volle Vergütung erfolgt, wodurch die finanzielle Belastung der Apotheker*innen gemindert wird, wie die Pharmazeutische Zeitung hervorhebt.

Neue Leistungen im Überblick

Die Apotheken können jetzt neue, vergütete pharmazeutische Dienstleistungen anbieten, die seit Einführung des Apotheken-Stärkungsgesetzes im Jahr 2020 verfügbar sind. Hier sind die fünf wichtigsten neuen Angebote:

  • Erweiterte Medikationsberatung für Patient:innen mit Polymedikation.
  • Pharmazeutische Betreuung nach Organtransplantation.
  • Betreuung unter oraler Antitumortherapie.
  • Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patient:innen.
  • Einweisung in Arzneimittelanwendung und Inhalationstechnik für Kinder ab sechs Jahren.

Die Abrechnung erfolgt quartalsweise, und Apotheker:innen müssen keine Selbstauskunft an die Apothekerkammer erteilen. Um Dienstleistungen abzurechnen, müssen Apotheken Verbandsmitglieder sein oder dem Rahmenvertrag beigetreten sein. Die Vergütung gestaltet sich dabei sehr differenziert: Die erweiterte Medikationsberatung bringt beispielsweise 90 Euro ein, während die Einweisung in Arzneimittelanwendung mit 20 Euro vergütet wird, wie cgm.com anmerkt.

Die etablierten pharmazeutischen Dienstleistungen sind also auf einem aufstrebenden Weg und mit der Neuerung könnte sich für viele Apotheken in Deutschland vieles zum Positiven verändern. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich die Situation entwickeln wird und ob diese Veränderungen das Gesundheitssystem nachhaltig unterstützen können.

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OrtWeimar, Deutschland
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