Photovoltaik-Boom im Templiner Umland: Werden die Projekte genehmigt?

Investoren planen fünf Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Templiner Umland. Stadtverordnetenversammlung entscheidet am 16. Juli.
Investoren planen fünf Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Templiner Umland. Stadtverordnetenversammlung entscheidet am 16. Juli. (Symbolbild/NAG)

Photovoltaik-Boom im Templiner Umland: Werden die Projekte genehmigt?

Uckermark, Deutschland - Die Diskussion um Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Templiner Umland nimmt an Fahrt auf. Am 16. Juli sind wichtige Entscheidungen durch die Stadtverordnetenversammlung angesetzt, bei denen es um insgesamt fünf geplante Projekte geht. Diese sind das Ergebnis von Anträgen, die seit März von zwei Investoren an die Verwaltung gerichtet wurden, wie nnn.de berichtet. Hintergrund ist ein Moratorium aus dem Jahr 2022, das alle Vorhaben im Bereich der Photovoltaikanlagen gestoppt hatte.

Die intensive Auseinandersetzung mit der Öffentlichkeit führte zur Schaffung eines Kriterienkatalogs, der am 26. Februar erstmals verabschiedet wurde. Dieser legt die Anforderungen fest, die bei der Prüfung der Anträge berücksichtigt werden müssen. Alle Vorschläge wurden mithilfe einer Checkliste überprüft und erfüllen die Kriterien des Grundsatzbeschlusses. Ein gutes Händchen haben dabei die beiden Investoren: Die re.venture GmbH plant eine Freiflächenanlage auf 20 Hektar in Storkow. Darüber hinaus bringt die Suncatcher Holding GmbH vier Projekte ins Spiel, darunter:

  • PVA Hammelspring – Storkower Damm: 20 Hektar
  • PVA Hammelspring – Pedunschenluch: 16,6 Hektar
  • PVA Hindenburg – südlich Bahnübergang/Hammelspring – Birkenwäldchen: 15,3 Hektar
  • PVA Templin – südlich Schützenweg: 13,1 Hektar

Doch bevor es losgehen kann, müssen die Flächennutzungspläne für all diese Vorhaben geändert werden. Die Meinungen in der Stadtverordnetenversammlung sind geteilt: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt mehrheitlich die Projekte der re.venture GmbH, während der Bauausschuss bisher keine der fünf Anlagen zur Abstimmung bringen möchte. Klaus Wollatz von der Fraktion UBW hat Bedenken hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der Auslastung des Stromnetzes in der Uckermark geäußert. Diese Sorgen finden bei Bürgern aus den betroffenen Ortsteilen Gehör und wurden mit Applaus unterstützt.

Rechtlicher Rahmen für neue Projekte

Die Pläne fallen in eine Zeit, in der die Bundesregierung seit 2023 eine erweiterte Privilegierung für Freiflächenanlagen in Aussicht stellt. photovoltaik.org erklärt, dass das Baugesetzbuch (BauGB) § 35 Abs. 1 Nr. 8 b die Errichtung von Freiflächenanlagen in einem Korridor von 200 m entlang von Autobahnen und Schienenwegen erlaubt. Diese gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern, indem die Anforderungen für die Genehmigung solcher Anlagen erleichtert werden.

Zusätzlich tritt am 7. Juli 2023 eine Digitalisierungsnovelle in Kraft, die nicht nur für die Photovoltaikanlagen, sondern auch für Wasserstoffelektrolyse-Vorhaben Erleichterungen schafft. Der Energieatlas Bayern bietet umfassende Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Anforderungen an die gemeindliche Bauleitplanung für Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

Das Templiner Umland könnte mit diesen neuen Projekten ein Stück weit umweltfreundlicher werden, während gleichzeitig die Herausforderungen und Bedenken der Bürger ernst genommen werden müssen. Fest steht: Die Debatte ist eröffnet – und es bleibt spannend, wie sich die Angelegenheiten entwickeln werden.

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OrtUckermark, Deutschland
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