Neubrandenburg sucht: Werde Sachbearbeiter für Staatsangehörigkeiten!

Erfahren Sie alles über die Stellenausschreibung für einen Sachbearbeiter in Neubrandenburg und die neuen Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht.
Erfahren Sie alles über die Stellenausschreibung für einen Sachbearbeiter in Neubrandenburg und die neuen Regelungen im Staatsangehörigkeitsrecht. (Symbolbild/NAG)

Neubrandenburg sucht: Werde Sachbearbeiter für Staatsangehörigkeiten!

Neubrandenburg, Deutschland - In Neubrandenburg gibt es aktuell eine spannende Stelle zu besetzen: Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sucht einen Sachbearbeiter für Staatsangehörigkeiten und Standesamtsaufsicht (w/m/d). Die Ausschreibung ist seit dem 19. Juni 2025 online und die Bewerbungsfrist endet am 13. Juli 2025. Besonders attraktiv ist die Teilzeitanstellung mit einer Wochenarbeitszeit von 35 Stunden. Die Position ist vorerst befristet bis zum 31. August 2026 und dient als Vertretung während der Mutterschutz- und Elternzeit.

Was erwartet die künftige Fachkraft? Ein großes Spektrum an Aufgaben steht zur Verfügung, darunter die Fachaufsicht über Standesämter und Einwohnermeldeämter, die Prüfung von Beurkundungen sowie das Mitwirken an gerichtlichen Verfahren. Auch Beratungen in Antragsverfahren zur Namensänderung und die Durchführung von Staatsangehörigkeitsverfahren fallen in den Verantwortungsbereich. Das hört sich nach einer spannenden Herausforderung an!

Voraussetzungen und Arbeitsbedingungen

Wer sich für diese Stelle interessiert, sollte mindestens einen Abschluss als Bachelor of Laws oder eine vergleichbare Qualifikation mitbringen. Vorteilhaft wäre zudem Erfahrung in einer Ausländerbehörde sowie Kenntnisse im Verwaltungs- und Staatsangehörigkeitsrecht. Eine selbständige und engagierte Arbeitsweise sowie Sicherheit im Umgang mit MS-Office sind ebenfalls gefragt. Mobilität ist ein Plus, denn ein PKW-Führerschein sollte vorhanden sein.

In puncto Arbeitsbedingungen hat der Landkreis einiges zu bieten: Neben 30 Tagen Urlaub in der 5-Tages-Woche, gleitenden Arbeitszeiten und der Möglichkeit des mobilen Arbeitens nach der Probezeit stehen auch eine betriebliche Altersversorgung und ein Gesundheitsmanagement zur Verfügung. Gleichstellung und Chancengleichheit werden hier großgeschrieben.

Einbürgerungsrecht im Wandel

Im Zusammenhang mit der Arbeit bei der Standesamtsaufsicht ist es wichtig, sich über die anstehenden Veränderungen im Staatsangehörigkeitsrecht zu informieren. Ab dem 27. Juni 2024 entfällt die Optionspflicht, die es bisherigen Staatsangehörigen erlaubte, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Laut Auswärtiges Amt muss ab diesem Datum der Einbürgerungsanspruch für Ausländer, die mindestens fünf Jahre in Deutschland leben, gesichert sein. Für viele ist das eine willkommene Erleichterung beim Schritt zur deutschen Staatsbürgerschaft.

Die Reformen des Staatsangehörigkeitsrechts, die von der Bundesregierung angestoßen wurden, zielen auch darauf ab, Einbürgerungen zu beschleunigen und die Hürden für die beantragte Staatsangehörigkeit zu senken. So können Personen mit nachgewiesener Integration ihren deutschen Pass deutlich schneller erhalten, ohne dabei zwingend ihre alte Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Das sind positive Neuigkeiten für viele ansässige Ausländer in Deutschland.

Wer die genannten Anforderungen erfüllt und sich für diese vielfältige Aufgabe interessiert, kann sich über das Karriereportal oder schriftlich an das Amt für Personal/Organisation/Bürgerservice bewerben. Doch aufgepasst: Kosten für Bewerbungen werden nicht erstattet!

Für jene, die sich in der neuen Gesetzgebung und bei den zuständigen Stellen ein gutes Händchen wünschen, ergeben sich spannende Möglichkeiten, um die Integration und den Zugang zur Staatsangehörigkeit aktiv mitzugestalten. Nutzen Sie die Gelegenheit!

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OrtNeubrandenburg, Deutschland
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