AIDA muss zahlen: Tausende Urlauber fordern Schadensersatz!
AIDA muss zahlen: Tausende Urlauber fordern Schadensersatz!
Rostock, Deutschland - Ein unerwarteter Sturm im Wasserglas: Kreuzfahrtabsagen sorgen aktuell für viel Unsicherheit und Ärger unter Reisenden. In einer markanten Entscheidung hat das Amtsgericht Rostock festgestellt, dass AIDA Cruises Schadenersatz an betroffene Urlauber zahlen muss. Dies geschah in mehreren Urteilen aus dem Jahr 2024, als den Reisenden bei absagten Kreuzfahrten, die oft mit der unsicheren Sicherheitslage im Roten Meer oder Suezkanal begründet wurden, Recht gegeben wurde. Bemerkenswert ist, dass diese Reisen nicht einmal durch die betroffenen Gebiete führten, was die Haftung von AIDA weiter in den Fokus rückt, wie Schwäbische berichtet.
In diesem Kontext ist es wichtig zu wissen, dass das Oberlandesgericht Rostock im Mai 2025 entschied, dass die betroffenen Gäste legitime Schadensersatzansprüche geltend machen können. Die AIDA-Reise, die beispielsweise für den 25. Januar 2024 angesetzt war und die Reiseziele Mauritius, Seychellen und Madagaskar umfasste, wurde dennoch abgesagt. AIDA sah sich gezwungen, mehrere Berufungen gegen die Urteile des Amtsgerichts Rostock zurückzunehmen, wodurch die positiven Urteile für die Reisenden rechtskräftig wurden.
Rechte der Reisenden
Worauf können Reisende also hoffen, wenn ihre Kreuzfahrt nicht wie geplant durchgeführt werden kann? Die Rechtsprechung ist klar: Bei Absagen wegen unzumutbarer Umstände haben Reisende nicht nur Anspruch auf die Rückzahlung des vollen Reisepreises, sondern auch auf Schadensersatz für entgangene Urlaubsfreuden. So sprach das Landgericht Rostock beispielsweise 50 Prozent des Reisepreises als Schadensersatz zu, wenn die Absage nur wenige Stunden vor Reisebeginn erfolgt.
Rechtsanwälte und Experten raten dringend dazu, Ansprüche zeitnah zu prüfen. Denn die Verjährungsfrist für Schadenersatz beträgt zwei Jahre ab dem planmäßigen Ende der Kreuzfahrt. Angesichts der jüngsten Entwicklungen wird deutlich, dass sich AIDA nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, um sich von ihrer Verantwortung zu befreien. Dies gilt besonders, wenn die Absage unternehmerisch motiviert war, wie das OLG Rostock eindrucksvoll bestätigt hat.
Die Herausforderung bei Kreuzfahrten
Kreuzfahrtabsagen sind vor allem für Reisende, die bereits vor Ort sind, ein echter Albtraum. Wer an Bord ist und plötzlich aufgefordert wird, die Rückreise anzutreten, sieht sich nicht nur mit Unannehmlichkeiten, sondern auch mit möglichen zusätzlichen Kosten konfrontiert. Bei einer Absage am Flughafen, wie es bei TUI Cruises im Jahr 2022 der Fall war, können Schadensersatzansprüche sogar bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen, wie Anwalt.de informiert.
Es ist klar, dass Reisende ruhig bleiben müssen – auch wenn es in diesen turbulenten Zeiten schwerfällt. Reiseunternehmen sind verpflichtet, über Absagen unverzüglich zu informieren, um die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen zu minimieren.
Ein weit verbreitetes Missverständnis betrifft die Verantwortung der Reiseanbieter während der Reise. Erkrankungen an Bord zählen zum allgemeinen Lebensrisiko, und Reisende haben in solchen Fällen in der Regel keinen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung oder Reisepreisminderung, wie auf Deurag nachzulesen ist. Auch der COVID-19-Pandemie sind Ermüdungen und Unwägbarkeiten geschuldet, die oft zusätzliche Probleme mit sich bringen.
Daher ist es für angehende Kreuzfahrturlauber ratsam, sich gut zu informieren und sich der möglichen Herausforderungen bewusst zu sein, um im Fall der Fälle gewappnet zu sein. In diesem Sinne: Leinen los und gut vorbereitet in die nächsten Abenteuer! Ob die See ruhig bleibt? Das bleibt abzuwarten.
Details | |
---|---|
Ort | Rostock, Deutschland |
Quellen |
Kommentare (0)