Betrügerischer Versicherungsmakler: Ex-Freundin und Rentnerin betrogen!

Ein 42-Jähriger wurde wegen Betrugs und Urkundenfälschung in Pasewalk zu über drei Jahren Haft verurteilt. Der Schaden beträgt etwa 60.000 Euro.
Ein 42-Jähriger wurde wegen Betrugs und Urkundenfälschung in Pasewalk zu über drei Jahren Haft verurteilt. Der Schaden beträgt etwa 60.000 Euro. (Symbolbild/NAG)

Pasewalk, Deutschland - Ein 42-jähriger Mann aus Anklam wurde vom Amtsgericht Pasewalk wegen mehrfachen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Verurteilung erfolgt im Zusammenhang mit zahlreichen Betrügereien, die der Mann zwischen 2015 und 2018 beging. Besonders betroffen waren Verwandte seiner Ex-Freundin, die er über seine vermeintliche Tätigkeit als „Versicherungsmakler“ täuschte. Dabei erklärte er, über hervorragende Verbindungen zu Immobilienmaklern zu verfügen und fälschte zahlreiche Unterschriften, um Versicherungen zu kündigen und Rückkaufswerte für sich zu behalten, berichtet Nordkurier.

Der Gesamtschaden, den die Staatsanwaltschaft beziffert, beträgt etwa 60.000 Euro. Eine 60-jährige Rentnerin, die von dem Angeklagten ein Grundstück verkaufen ließ, berichtete, dass der Erlös von 85.000 Euro auf ein Konto ging, das der Mann eigens eingerichtet hatte. Von diesem Betrag verschwand ein erheblicher Teil: Rund 27.000 Euro, die die Rentnerin ihm zur Verfügung stellte, gingen verloren. Trotz eines zivilrechtlichen Urteils des Landgerichts Neubrandenburg, das der Rentnerin zustand, ist sie nicht in der Lage, das Geld über einen Gerichtsvollzieher einzutreiben.

Betrügerische Methoden und rechtliche Konsequenzen

Zahlreiche Zeugen bestätigten im Prozess die Machenschaften des Angeklagten, darunter gefälschte Unterschriften und umgeleitete Rückkaufswerte. Auffällig ist, dass der Angeklagte zum Prozessauftakt nicht erschien und letztendlich von der Polizei vorgeführt werden musste. Bei seiner Verteidigung gab er an, sich an die Taten nicht zu erinnern, da er 2019 an einer Medikamentenvergiftung gelitten habe. Doch das Gericht sah ihm diesen Anspruch nicht ab und stellte fest, dass er nie einen legitimen Beruf als Makler ausgeübt hatte, sondern lediglich als „Tippgeber“ agierte.

Richter Gerald Fleckenstein verhängte eine höhere Strafe als von der Staatsanwaltschaft gefordert, die zuvor von zwei Jahren und zehn Monaten ausgegangen war. Die vorangegangene Vorstrafe des Angeklagten wegen Urkundenfälschung trug ebenfalls zu dieser Entscheidung maßgeblich bei.

Doppelmoral im Versicherungswesen

Die Taten des Angeklagten werfen ein Licht auf das weitverbreitete Problem des Betrugs im Versicherungswesen. Laut einem Bericht der Kanzlei Herfurtner gibt es verschiedene Formen von Versicherungsmakler-Betrug, darunter unzureichende Deckung oder falsche Angaben. Solche Praktiken schaden nicht nur den betroffenen Personen, sondern untergraben auch das Vertrauen in das gesamte Versicherungssystem. Betrügerische Makler nutzen oft das Vertrauen ihrer Kunden aus und können durch Überzeugung oder Druck Taten bewirken, die für die Betroffenen katastrophale finanzielle Folgen haben können. Als Reaktion haben Versicherungsunternehmen Maßnahmen implementiert, um solche Betrügereien zu erkennen und zu unterbinden, wie beispielsweise durch verbessertes Monitoring und Schulungen ihrer Mitarbeiter.

Beim Thema Betrug im Versicherungsgeschäft kommt auch die erhöhte Bedeutung von Technologien ins Spiel, wie sie der GDV beschreibt. Innovative Softwarelösungen und Bildforensik werden zunehmend genutzt, um Auffälligkeiten zu identifizieren und Verdachtsfälle im Vorfeld zu prüfen. Versicherungsnehmer sind zudem aufgefordert, alle relevanten Informationen offen zu legen und transparent über Schäden zu berichten, um die Verpflichtungen gegenüber ihren Versicherern zu erfüllen.

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Ort Pasewalk, Deutschland
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