Zwei Jungs zünden Scheune in Grabenstätt an – Polizei ermittelt!

Grabenstätt, Deutschland - Am Samstagabend kam es in Grabenstätt, einem Ort im Landkreis Traunstein in Oberbayern, zu einem verheerenden Brand, der eine Holzscheune vollständig zerstörte. Laut Informationen von PNP gaben zwei Jungen im Grundschulalter zu, das Feuer gelegt zu haben. Die Feuerwehr musste umgehend ausrücken, als sie eintraf, stand die Scheune bereits in vollen Flammen.
In der Scheune befanden sich ein landwirtschaftliches Fahrzeug sowie mehrere Geräte, die durch den Brand ebenfalls zerstört wurden. Der geschätzte Schaden beläuft sich auf einen niedrigen sechsstelligen Betrag. Glücklicherweise gab es keine Verletzten zu beklagen.
Untersuchungen und rechtliche Verantwortung
Zeugen berichteten, dass sie die beiden Jungen in der Nähe der Scheune gesehen hatten. Ein Junge wurde beim Weglaufen aufgehalten, während der andere später mit Angehörigen zurückkehrte. Die Jungen haben inzwischen gestanden, dass sie mit Feuer gespielt hatten, wobei die genauen Umstände noch Gegenstand der Ermittlungen sind. Aufgrund ihres jungen Alters sind die beiden jedoch rechtlich als schuldunfähig zu betrachten. Die Staatsanwaltschaft wird über mögliche Maßnahmen entscheiden, und nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wurden die Jungen ihren Eltern übergeben.Haufe erläutert, dass Kinder unter 18 Jahren in der Regel nur haftbar sind, wenn sie als urteilsfähig gelten, was nicht ausschließlich vom Alter abhängt.
Ein ähnlicher Vorfall ereignete sich in Elze, wo zwei Jungen im Alter von 11 und 13 Jahren mit einem Zündelspiel eine Lagerhalle in Brand setzten. Dies führte zu einem großen Feuerwehraufgebot mit über 100 Einsatzkräften und Kosten von etwa 38.000 Euro für den Feuerwehreinsatz. Die Stadt Elze forderte diese Kosten von den Eltern der beiden Jungen ein. Ein Gericht entschied, dass die Mutter des älteren Jungen haftbar sei, auch ohne eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Diese Entscheidung unterstützt die Auffassung, dass Eltern für die grenzwertigen Handlungen ihrer Kinder verantwortlich gemacht werden können, wenn sie grob fahrlässig handeln oder auf andere Weise zur Schaffung einer Gefahr beitragen.
Haftung und Folgen für die Eltern
Die rechtliche Verantwortung von Eltern erstreckt sich auf die Aufsichtspflicht über ihre Kinder. BFB-CIPI erklärt, dass Eltern nur dann haftbar sind, wenn sie eine Aufsichtspflichtverletzung begangen haben. Dies bedeutet, dass sie ein angemessenes Maß an Aufsicht leisten müssen, jedoch nicht in jedem Moment direkt über ihre Kinder wachen müssen. Ein Urteil eines Richters verdeutlicht, dass Urteilsfähigkeit bereits bei Kindern ab einem Alter von sechs Jahren erkannt werden kann, jedoch oft erst ab dem neunten Lebensjahr angenommen wird.
Wenn Kinder wie die beiden Jungen in Grabenstätt an einem Brand schuld sind, könnte dies nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Eltern weitreichende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Hohe Schadenssummen können die Zukunft eines Kindes stark belasten, insbesondere wenn es aufgrund des jungen Alters nicht in der Lage ist, für den entstandenen Schaden aufzukommen.
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Ort | Grabenstätt, Deutschland |
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