Barrierefreie Bushaltestellen in Reeßum: Jetzt für alle zugänglich!

Reeßum, Deutschland - In der Gemeinde Reeßum werden bis Ende Mai 2025 alle Umbaumaßnahmen an den Bushaltestellen abgeschlossen sein. Mit insgesamt sieben neuen barrierefreien Bushaltestellen wird die Integration von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nun weiter vorangetrieben. Die Gemeinde hat an einer Ausschreibung zur Verbesserung des öffentlichen Personenverkehrs teilgenommen und erhielt im Frühjahr 2024 einen Zuwendungsbescheid von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen. Diese Förderung deckt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die notwendigen Umbauten.
Die Baumaßnahmen haben bereits Anfang März begonnen, wobei zunächst die bestehenden Buswartehäuschen abgerissen wurden. Vier der alten Holzhäuser aus Taaken werden an anderem Ort, beispielsweise am Fußballplatz, als Wetterschutz genutzt. Zudem wurden Pflasterarbeiten durchgeführt, die unter anderem ein Blindenleitsystem umfassen, um sehbehinderten Menschen die Orientierung zu erleichtern.
Umgestaltung der Haltestellen
An fünf von sieben Haltestellen wurden neue Buswartehäuschen aus Glas und Metall installiert. Diese modernen Bauwerke bieten nicht nur Schutz vor Witterungseinflüssen, sondern verbessern auch die Aufenthaltsqualität für Fahrgäste. Einige Haltestellen wurden zudem mit zusätzlichen Fahrradständern ausgestattet, um die Nutzung von Fahrrädern zu fördern und einen besseren Zugang zu den ÖPNV-Angeboten zu ermöglichen.
Die sechs Haltestellen in Taaken und eine in Schleeßel gelten nun als barrierefrei. Solche Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Förderprogramms für Haltestellen im öffentlichen Personenverkehr (ÖPNV), welche auch die Grundsätze für den barrierefreien Ausbau betreffen. Laut Informationen von LNVG müssen Haltestellen, die über 100.000 Euro kosten, barrierefrei nutzbar sein und im Linienverkehr bedient werden.
ÖPNV-Strategie und Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit ist ein zentrales Element der ÖPNV-Strategie 2030, wie Zukunftsnetzwerk informiert. Dies schließt nicht nur den barrierefreien Zugang zu Haltestellen ein, sondern bezieht sich auch auf die gesamte ÖPNV-Reisekette, einschließlich den Fahrzeugen und deren Ausstattung. Regiobusse müssen beispielsweise niederflurig und mit Klapprampen ausgestattet sein, um der Vielzahl an Mobilitätsbedürfnissen gerecht zu werden.
Für die Kommunen, die beim barrierefreien Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur aktiv werden, stehen weiterhin Fördermittel zur Verfügung. Diese werden unter dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bereitgestellt. Die Unterstützung umfasst 75 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten und zusätzlich 10 % Planungskostenpauschale. Damit wird der Weg für einen barrierefreien und benutzerfreundlichen öffentlichen Nahverkehr geebnet.
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Ort | Reeßum, Deutschland |
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