Verwaltungsgericht Koblenz: Referendar wegen Verfassungstreue abgelehnt!

Das Verwaltungsgericht Koblenz verweigert einem Juristen die Referendarausbildung wegen fehlender Verfassungstreue.
Das Verwaltungsgericht Koblenz verweigert einem Juristen die Referendarausbildung wegen fehlender Verfassungstreue. (Symbolbild/NAG)

Koblenz, Deutschland - Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Jurist aufgrund von schweren Verstößen gegen die Verfassungstreue nicht als Referendar beim Oberlandesgericht arbeiten darf. Der betreffende Mann wurde als nicht verfassungstreu eingestuft, da er in einem Roman schwarze Menschen durch menschenverachtende Bezeichnungen herabwürdigte. Diese Entscheidung wurde in einem Fall getroffen, der bewegt, dass der Antragsteller ebenfalls Mitglied der rechtsextremen Gruppierungen „Junge Alternative für Deutschland“ und des Vereins „Ein Prozent e. V.“ war, wo er herausgehobene Funktionen einnahm. Das Gericht wies seinen Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz zurück, wodurch die Entscheidung bestandskräftig wurde (Aktenzeichen: 5 L 416/25.KO) Welt.

Im Hintergrund dieser Thematik steht eine zunehmende Besorgnis über die Verfassungstreue angehender Juristen. Thomas Henrichs, Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, verwies auf Berichte des Bundesverfassungsschutzes, die einen Anstieg von Personen in rechtsextremistischen Kreisen dokumentieren. In einer jüngsten Jahrestagung in Weimar beschäftigten sich Präsidenten mehrerer Oberlandesgerichte mit dieser Problematik. Führende Justizvertreter äußerten die Erwartung, dass die Zahl der Fälle, in denen Zweifel an der Verfassungstreue bei Rechtsreferendaren aufkommen, weiterhin steigen wird Stuttgarter Nachrichten.

Neue Anforderungen und Demokratiebildung

Ein zentrales Anliegen der Justizvertreter ist die Forderung nach stärkeren Kontrollen bezüglich der Verfassungstreue von Bewerbern für das Rechtsreferendariat. Unterschiede in den Anforderungen an eine Erklärung zur Verfassungstreue bestehen derzeit von Bundesland zu Bundesland. Präsidentin des OLG Celle, Stefanie Otte, plädierte für eine stärkere Demokratiebildung im Referendariat. Sie betonte die Notwendigkeit, auch die Rolle von Richtern im Nationalsozialismus zu thematisieren, um ein besseres Bewusstsein für die demokratischen Werte zu schaffen, die dem Rechtssystem zugrunde liegen.

Diese Diskussion wird zum Teil durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus Oktober 2024 befeuert, die klare Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht von Rechtsreferendaren festlegte. Der Kontext dieser Debatte ist nicht nur lokal, sondern betrifft alle Bundesländer, in denen an Streitthemen zur Verfassungstreue von Referendaren gearbeitet wird. Fachleute aus der Justiz sind sich einig, dass die inaktiven Tendenzen in rechten Bewegungen eine Herausforderung für die freiheitlich demokratische Grundordnung darstellen, was gesamtgesellschaftliche Verantwortung erfordert.

Das aktuelle Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz spiegelt ein wachsendes Bewusstsein für die Notwendigkeit wider, sicherzustellen, dass Juristen, bevor sie in den öffentlichen Dienst treten, ein klares Bekenntnis zur Verfassung und zu den damit verbundenen demokratischen Prinzipien ablegen.

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Ort Koblenz, Deutschland
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