Verbraucher auf Kurs: So wehren Sie sich gegen Glasfaser-Kündigungsfallen!

Verbraucherzentralen warnen vor unrechtmäßigen Kündigungsablehnungen von Glasfaserverträgen. Tipps zur Durchsetzung.
Verbraucherzentralen warnen vor unrechtmäßigen Kündigungsablehnungen von Glasfaserverträgen. Tipps zur Durchsetzung. (Symbolbild/NAG)

Rheinland-Pfalz, Deutschland - Der Kündigungsprozess von Glasfaserverträgen gestaltet sich zunehmend problematisch für Verbraucher. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt, dass Telekommunikationsunternehmen häufig Kündigungen unrechtmäßig ablehnen. Insbesondere Haushalte, die auf den Bau ihrer Glasfaseranschlüsse warten, berichten von einer steigenden Zahl an Beschwerden über die Weigerung der Anbieter, diesen Wünschen nachzukommen.

Die Gründe, die Unternehmen für die Ablehnung der Kündigungen anführen, sind vielfältig und häufig nicht nachvollziehbar. Trotz der im Vertrag festgelegten Kündigungsbedingungen, die die Rechte der Verbraucher schützen, sehen sich viele Nutzer mit fügen, die keine Basis haben. Laut den Verbraucherschützern ist es wichtig, schriftlich nachzuhaken und auf das Recht zur Hinderung oder Kündigung zu bestehen.

Kündigungsfristen und Rechte

Ein Glasfaservertrag kann sogar bis zu zwei Jahre nach Vertragsabschluss gekündigt werden, wenn in diesem Zeitraum keine Bauarbeiten für den Anschluss stattgefunden haben. Dies wurde im Dezember 2024 von einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Az.: 10 UKL 1/24) bestätigt. Die Laufzeit eines Glasfaservertrages beginnt mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung, was auch eine zweiwöchige Widerrufsfrist mit sich bringt, die jedoch nach Ablauf der Widerrufsfrist eine Kündigung ab der Mindestvertragslaufzeit (in der Regel 24 Monate) ermöglicht, wie die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz betont.

Nach Ablauf dieser Frist kann der Vertrag dann monatlich gekündigt werden. Es ist entscheidend zu wissen, dass Anbieter Kündigungen nicht einfach ablehnen dürfen. Verbraucher sollten sich nicht von unrichtigen Begründungen wie „Widerruf nicht mehr möglich“ oder „Kündigung wegen nicht aktiv geschaltetem Anschluss nicht möglich“ abweisen lassen.

Verbrauchertipps und Unterstützung

Die Verbraucherschützer raten, bei Kündigungsproblemen direkt beim Anbieter nachzuhaken. Sollte der Anbieter weiterhin Widerstand leisten, empfiehlt es sich, Unterstützung von der Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen. Diese bietet zahlreiche Informationen zu Glasfaserverträgen und Kündigungsverfahren auf ihrer Website an. Darüber hinaus plant die Verbraucherzentrale ein Web-Seminar mit dem Titel „Warum ein Glasfaseranschluss sinnvoll ist“ am 26. Juni um 15 Uhr, um Verbraucher weiter zu informieren.

Wichtig ist auch, dass Anbieter beim Wechsel zu einem neuen Glasfaseranbieter keinen Sonderkündigungsrecht eingeräumt haben. Die reguläre Vertragslaufzeit muss daher abgewartet werden. Der neue Anbieter kann jedoch die Kündigung des alten Anbieters organisieren, wodurch mögliche Versorgungsausfälle vermieden werden, wie die Verbraucherzentrale erläutert.

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Ort Rheinland-Pfalz, Deutschland
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