Rechtswidrig: Asylsuchende kämpfen gegen Rückweisung in Berlin!

Berlin, Deutschland - Am 6. Juni 2025 hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Zurückweisung von drei somalischen Asylsuchenden an der deutsch-polnischen Grenze rechtswidrig war. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt in der Migrationspolitik und betrifft unmittelbar die Regelungen, die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt am 7. Mai eingeführt hat. Die betroffenen Personen waren am 9. Mai mit dem Zug aus Polen nach Deutschland gereist und hatten am Bahnhof Frankfurt (Oder) ein Asylgesuch geäußert.
Nach ihrer Äußerung des Asylgesuchs wurden die drei Somalier, darunter zwei Männer und eine Frau, am selben Tag von der Bundespolizei kontrolliert und direkt zurück nach Polen geschickt. Die Bundespolizei berief sich dabei auf die Einreise aus einem sicheren Drittstaat, dennoch sah das Verwaltungsgericht die Zurückweisung als rechtswidrig an und entschied, dass die Dublin-Verordnung ordnungsgemäß angewandt werden muss. Diese sieht vor, dass Asylgesuche in dem Land bearbeitet werden, in dem sie gestellt werden, und dass Rückweisungen ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens nicht zulässig sind. Über die Gerichtsentscheidung berichtet Tagesspiegel.
Gerichtsurteil und seine Auswirkungen
Das Urteil des Verwaltungsgerichts wurde in mehreren Eilverfahren erwirkt, wobei die 6. Kammer den Anträgen der somalischen Asylsuchenden weitestgehend entsprach. Die Richter stellten klar, dass Deutschland die Verpflichtung hat, das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats gemäß der Dublin-Verordnung vollständig durchzuführen. Dies bedeutet, dass vor Rückweisungen eine sorgfältige Prüfung der Asylgesuche erforderlich ist.
Die Rückweisungen von Asyl suchenden Personen an den Grenzen dürfen nicht ohne die vorgeschriebene Bearbeitung der Gesuche erfolgen. Laut tagesschau.de kann sich Deutschland zudem nicht auf eine Notlage berufen, um die Dublin-Verordnung unangewendet zu lassen. Das Gericht stellte fest, dass keine hinreichende Darlegungsgrundlage für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bestanden hat.
Reaktionen der Politik
Die Reaktionen auf das Gerichtsurteil sind gemischt. Bundesinnenminister Dobrindt hat bereits angekündigt, trotz der Gerichtsentscheidung an der bisherigen Praxis an den Grenzen festzuhalten. Dies umfasst die Erlaubnis, Asylsuchende zurückzuweisen, allerdings mit Ausnahmen für Schwangere, Kinder und andere besonders verletzliche Gruppen. Die Entscheidung stellt eine Abkehr von den vorherigen Regelungen dar, nach denen nur Personen ohne Asylgesuch oder solche mit temporären Einreisesperren an den Grenzen zurückgewiesen werden konnten.
Die betroffenen Asylsuchenden haben inzwischen in Berlin ein Asylbegehren eingereicht, welches nun geprüft wird. Das Ankunftszentrum in Berlin, wo solche geflüchteten Personen registriert und versorgt werden, spielt eine zentrale Rolle. Hier wird unter anderem der Gesundheitszustand sowie die Sicherheitsfrage jeder Person überprüft, und es wird festgelegt, ob ein anderes europäisches Land für die Bearbeitung der Asylgesuche zuständig ist. Diese Prozesse sind erforderlich, um eine ordnungsgemäße Handhabung der Migrationsprozesse zu gewährleisten, wie Berlin.de berichtet.
Die Situation bleibt angespannt, und die kommenden Entscheidungen werden zeigen, wie die deutsche Asylpolitik künftig ausgerichtet wird.
Details | |
---|---|
Ort | Berlin, Deutschland |
Quellen |