Wolf-Debakel im Landkreis Helmstedt: Abschussgenehmigung erteilt!

Landkreis Helmstedt, Deutschland - In der Region um den Landkreis Helmstedt wurde eine besondere Entscheidung getroffen: Ein Wolf mit der Kennung GW3559 darf in einem festgelegten Gebiet bejagt werden. Dies betrifft die Gemeinden Lehre, Königslutter, Grasleben und Velpke. Die Gelenkung dieser Maßnahme erfolgt unter strengen Bedingungen und wurde vom Landrat Gerhard Radeck nach eingehender Abwägung getroffen. Hintergrund sind die vermehrten Risse von Weidetieren in der Region, die in den letzten Monaten festgestellt wurden. Die Tötung des Wolfes ist nur innerhalb eines Abstands von fünf Kilometern um ein Rissereignis und innerhalb eines Monats nach genetischem Nachweis erlaubt.
Gemäß den Vorgaben dürfen nur autorisierte Personen mit einem speziellen Auftrag das Tier erlegen. Die Entscheidung beruht auf den gesetzlichen Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des niedersächsischen Jagdgesetzes. Die genauen Details, wer die Abschussgenehmigungen umsetzt, bleiben dabei anonym. Diese Entnahme wird von sachkundigen Personen vorgenommen, die nicht zwingend Jäger aus der Region sein müssen.
Schäden durch Wolf: Ein Problem für die Landwirtschaft
Der Wolf als potenzieller Verursacher von Nutztierverletzungen stellt ein wachsendes Problem für die Landwirtschaft in Niedersachsen dar. Seit dem 1. Februar 2022 dokumentiert die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) die Schäden an Nutztieren, wobei der Wolf als möglicher Verursacher überprüft wird. Es ist erforderlich, bei Verdacht auf Wolfbeteiligung sofort die LWK zu informieren. Niedersachsen bietet zudem eine Erstattung von bis zu 100 % der Materialkosten für Herdenschutzmaßnahmen an, um betroffene Nutztierhalter zu unterstützen.
In Niedersachsen werden Schadensfälle, die durch Wölfe verursacht wurden, in einem speziellen Umweltkartenviewer des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz veranschaulicht. Diese dargestellten Fälle spiegeln jedoch nicht immer die tatsächliche Anzahl der betroffenen Tiere wider, da ein Schadensfall mehrere Tiere umfassen kann. Darüber hinaus enthält die Dokumentation auch Fälle, in denen der Wolf nicht als Verursacher nachgewiesen werden konnte.
Herdenschutzmaßnahmen und Unterstützung
Um die Nutztierhalter umfassend zu informieren, bietet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) umfangreiches Informationsmaterial an. In einem kostenlosen Flyer, der in der 9. Auflage vorliegt, werden Maßnahmen zum Herdenschutz erläutert. Zu diesen gehören unter anderem der Einsatz von Elektro- oder Maschendrahtzäunen, die Installation von höheren Zäunen sowie der Einsatz von Herdenschutzhunden.
Außerdem werden im Rahmen des Materials Informationen zu den Fördermitteln für Herdenschutz sowie zu Ausgleichszahlungen im Schadensfall bereitgestellt. Die nutzbaren Hilfsmittel sollen den Landwirten helfen, ihre Tiere besser gegen Wolfsangriffe zu schützen und die finanziellen Folgen von Rissen zu minimieren.
Die Notwendigkeit, einen Ausgleich zu schaffen und gleichzeitig die Anzahl der Übergriffe auf Nutztierherden zu verringern, bleibt ein zentrales Thema in Niedersachsen. Die erhöhte Aufmerksamkeit auf Herdenschutzmaßnahmen und die damit verbundenen finanziellen Unterstützungen zeigen, wie wichtig es ist, im Einklang mit der Natur zu leben und gleichzeitig empfindliche Wirtschaftsbereiche zu schützen.
Für weitere Informationen zu Schadensfällen und Herdenschutzmaßnahmen in Niedersachsen stehen Ansprechpartner beim NLWKN zur Verfügung, die auch bei der Antragstellung und der Nutzung des Umweltkartenviewers unterstützen können. Wer mehr über die spezifischen Schutzmaßnahmen erfahren möchte, kann die entsprechenden Materialien online herunterladen oder anfordern.
Mehr Details zu den spezifischen Maßnahmen finden Sie in den folgenden Informationen: Kreiszeitung berichtet über das Vorhaben, NLWKN über Nutztierschäden und NLWKN über Herdenschutz.
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Ort | Landkreis Helmstedt, Deutschland |
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