Widerspruchsfrist für Datennutzung bei Meta endet heute!

Köln, Deutschland - Heute, am 26. Mai 2025, endet die Frist für Nutzer von Facebook und Instagram, die der Nutzung ihrer Daten zur Verbesserung der Künstlichen Intelligenz (KI) von Meta widersprechen möchten. Wie Welt berichtet, plant Meta, persönliche Daten von Nutzern aus diesen Plattformen zu verwenden, um ihre KI-Systeme, darunter den Chatbot Meta AI im Messenger WhatsApp und Modelle wie Llama, zu optimieren. Diese Maßnahme betrifft allerdings ausschließlich volljährige Nutzer.
Eine Umfrage zeigt, dass 76 Prozent der Internetnutzer in Deutschland der Verwendung ihrer Daten zur KI-Entwicklung ohne vorherige Zustimmung ablehnen. Das Unternehmen beabsichtigt, eine Vielzahl von öffentlich verfügbaren Informationen zu verarbeiten, darunter Profilangaben, Posts, Fotos sowie Kommentare und Reaktionen. Obwohl die Verbraucherzentrale NRW versucht hat, das KI-Training durch einen Eilantrag zu stoppen, wurde dieser abgelehnt, was die Bedenken hinsichtlich eines möglichen Verstoßes gegen EU-Recht verstärkt. Die Datenschutzorganisation None of Your Business (Noyb) kritisiert, dass Meta keine explizite Zustimmung der Nutzer einholt, was im Widerspruch zu den Datenschutzgesetzen steht.
Widerspruchsverfahren und Schwierigkeiten
Nutzer haben die Möglichkeit, gezielt gegenüber jedem Dienst Widerspruch einzulegen. Die Verfahren sind dabei getrennt für Facebook und Instagram zu handhaben. So müssen Nutzer für Facebook beispielsweise ihre Profilseite öffnen, das Menü aufrufen und in den Einstellungen zur Datenschutzrichtlinie navigieren, um ihr Widerspruchsformular auszufüllen. Dies kann auch über einen Link zum Formular erfolgen. Ähnlich funktioniert das Verfahren bei Instagram, wo Nutzer die Einstellungen über ihre Profilseite erreichen können. Gerade die Zugänglichkeit des Widerspruchsformulars ist jedoch als schwierig zu handhaben kritisiert worden, da viele Nutzer nicht wissen, wo sie suchen sollen.
Die Frist für den Widerspruch endete am 25. Mai 2025, und nur Nutzung der Daten ab diesem Datum kann somit verhindert werden. Daten, die zuvor genutzt wurden, bleiben unberücksichtigt, was die Sorgen der Nutzer hinsichtlich Datenschutz weiter verstärkt. Die Möglichkeit, der Nutzung später zu widersprechen, bleibt zwar bestehen, jedoch sind bereits verwendete Daten unwiderruflich bearbeitet.
KI und Datenschutz: Ein komplexes Zusammenspiel
Der Einsatz von KI wird in Unternehmen zunehmend wichtiger, um Effizienz zu steigern und Prozesse zu optimieren, wie SRD Rechtsanwälte anmerkt. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist hierbei maßgeblich, da KIs oft personenbezogene Daten verarbeiten. Die rechtlichen Grundlagen für die Datenverarbeitung müssen klar definiert sein, und das Unternehmen muss Transparenz und Datenminimierung gewährleisten. Insbesondere die Merkmale der neuen Rechtsvorschrift, dem AI Act, der am 1. August 2024 in Kraft trat, unterstreichen die Notwendigkeit, Datenschutz in den Mittelpunkt des KI-Einsatzes zu stellen.
Die Definition und der rechtliche Rahmen der KI sind breit gefasst und verursachen immer wieder Diskussionen. So müssen Unternehmen darauf achten, dass die Verwendung von Daten zur Entwicklung ihrer KI-Lösungen auf einer der rechtlichen Grundlagen wie Einwilligung, vertragsbasierte Nutzung oder berechtigte Interessen basiert. An dieser Stelle ist die transparente Handhabung von Nutzerdaten von zentraler Bedeutung, um das Vertrauen der Nutzer nicht zu verlieren und rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.
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Ort | Köln, Deutschland |
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