Platzmangel in Bayern: 300 Plätze für geistig beeinträchtigte Kinder fehlen!
Platzmangel in Bayern: 300 Plätze für geistig beeinträchtigte Kinder fehlen!
München, Deutschland - In Bayern stehen zum neuen Schuljahr rund 300 Plätze für geistig beeinträchtigte Erstklässler an Förderzentren zur Disposition. Diese Situation führt dazu, dass viele betroffene Kinder aufgrund von Raum- und Personalengpässen auf Wartelisten stehen, wie pnp.de berichtet. Besonders betroffen sind die Großräume München, Nürnberg, Augsburg, Neu-Ulm, Ingolstadt und Eichstätt. Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) hat die Lage als enorme Belastung für Kinder, Eltern, Lehrkräfte und Schulleitungen bezeichnet.
Der unerwartete Anstieg der Anmeldungen für Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird derzeit wissenschaftlich untersucht. Stolz hat bereits Vertreter von Förderzentren, Schulaufwandsträgern, Schulaufsicht sowie Eingliederungshilfe zu einem Treffen eingeladen, um Lösungen zu finden. Um den Engpass zu bewältigen, sind mehrere Maßnahmen geplant.
Regionale Lösungen in Aussicht
Zu den möglichen Lösungen gehören die Zuweisung an Regel-Grundschulen mit Inklusionsprofil, Personalumschichtungen und die Schaffung zusätzlicher Räume—beispielsweise durch Container. Zudem könnte die Einrichtung von Klassen für Schüler mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung an anderen Förderzentren in Betracht gezogen werden. Auch die Beschulung von Kindern im Übergangsbereich zum Förderschwerpunkt Lernen an Sonderpädagogischen Förderzentren wird als Option geprüft. Eine mögliche leichte Reduzierung des Unterrichtsangebots ist ebenfalls denkbar, um die Wartelistenplätze bis zum Schuljahr 2025/2026 abzulauen.
Langfristig setzt die bayerische Bildungsbehörde auf den Ausbau der Förderzentren und die Gewinnung zusätzlichen Personals. Eltern haben zudem die Wahl, ob ihr Kind eine Regelschule mit Inklusionsprofil oder eines der 87 Förderzentren mit Schwerpunkt geistige Entwicklung besuchen soll.
Sonderpädagogische Förderschwerpunkte
Die speziellen Bedürfnisse der Schüler werden durch die Identifizierung von sieben sonderpädagogischen Förderschwerpunkten bestimmt. Diese umfassen unter anderem den Förderschwerpunkt Lernen, der sich auf Schwierigkeiten im Lernprozess konzentriert, und den Förderschwerpunkt Sprache, der darauf abzielt, schulische Misserfolge in der Lesekompetenz zu verhindern. Weitere Förderschwerpunkte sind emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Hören, Sehen sowie körperliche und motorische Entwicklung. Jedes dieser Gebiete adressiert spezifische Bedürfnisse und unterstützt Schüler durch maßgeschneiderte Angebote an entsprechenden Förderorten, wie km.bayern.de erklärt.
Inklusion ist in Bayern seit 2011 gesetzlich verankert, was die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen umfasst. Der „Bayerische Weg der Inklusion“ fördert dieses Ziel durch individuelle Bildungswege für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zwischen allgemeiner Schule und Förderschule wählen können. Mobile Sonderpädagogische Dienste unterstützen die allgemeinen Schulen bei Bedarf, und Förderschulen gelten als Kompetenzzentren für Sonderpädagogik. Elterliche Entscheidungskompetenz bleibt zentral, sodass ein Wechsel zwischen den Lernorten jederzeit möglich ist, wie km.bayern.de berichtet.
Die bayerische Regierung plant, die bestehenden Herausforderungen anzugehen, um die Situation nachhaltig zu verbessern und die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen zu fördern. In diesem Kontext sind auch Empfehlungen zum Pooling von Schulbegleitungen an Förderschulen in Vorbereitung, was eine weitere Erleichterung für betroffene Familien darstellen könnte.
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Ort | München, Deutschland |
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