Berlin auf dem Weg zum Vergesellschaftungsrecht: Koalition einigt sich!

Die schwarz-rote Koalition in Berlin einigt sich auf ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, um staatliche Eingriffe bei Fehlentwicklungen zu ermöglichen.
Die schwarz-rote Koalition in Berlin einigt sich auf ein Vergesellschaftungsrahmengesetz, um staatliche Eingriffe bei Fehlentwicklungen zu ermöglichen. (Symbolbild/NAG)

Berlin auf dem Weg zum Vergesellschaftungsrecht: Koalition einigt sich!

Berlin, Deutschland - In Berlin tut sich etwas in der politischen Landschaft, und das spricht vor allem die Mieter:innen an. Heute haben die Fraktionsspitzen der schwarz-roten Koalition, bestehend aus CDU und SPD, Eckpunkte für ein lang erhofftes Vergesellschaftungsrahmengesetz vereinbart. Dieses Gesetz soll den rechtlichen Rahmen für mögliche Vergesellschaftungen festlegen. CDU-Fraktionschef Dirk Stettner und SPD-Fraktionschef Raed Saleh haben diese Einigung am Sonntag bekannt gegeben und damit einen Schritt in Richtung mehr Kontrolle über große Immobilienkonzerne signalisiert. Doch was bedeutet das genau?

Das Ziel des neuen Gesetzes liegt klar auf der Hand: Es soll dem Staat ermöglichen, bei Fehlentwicklungen in Bereichen wie Wohnen und Energie einzugreifen, ohne direkt zur Enteignung greifen zu müssen. Stattdessen setzt das Gesetz auf eine regulierende Wirkung. Wie Stettner betonte, sollen die Maßnahmen gezielt und verhältnismäßig sein. Ein Gesetzentwurf soll bis zum Jahresende ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden und könnte frühestens zwei Jahre nach seiner Verkündung in Kraft treten, um mögliche rechtliche Bedenken auszuräumen, so Tagesspiegel.

Vergesellschaftung und Volksentscheid

Der Hintergrund für diese Debatte ist ein Volksentscheid aus dem Jahr 2021, bei dem sich 58% der Berliner für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen ausgesprochen haben. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“, die diesen Schritt forderte, ist jedoch mit der jetzigen Entwicklung unzufrieden. Sie kritisieren das geplante Rahmengesetz als unzureichend und als Ablenkung vom ursprünglichen Ziel, wie RBB24 berichtet. Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat zudem eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne kategorisch ausgeschlossen.

Die Initiative plant einen weiteren Gesetzesvorstoß, um ihre Forderungen durchzusetzen. Ein Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes wurde angekündigt, steht jedoch noch aus. Finanzsenator Stefan Evers kündigte an, dass dieses Gutachten bald in Auftrag gegeben werden könnte. Hier ist seine Verwaltung auf Rückmeldungen aus anderen Senatsverwaltungen angewiesen, um zügig voranzukommen.

Einblick in die Details

Das geplante Vergesellschaftungsrahmengesetz wird sowohl die Wohnungsbestände als auch andere Daseinsvorsorgebereiche wie Wasser, Energie und Gesundheitsversorgung betreffen. Ob das Gesetz tatsächlich alle notwendigen Regelungen umfasst, bleibt abzuwarten. Eine Expertenkommission hat bereits festgestellt, dass Vergesellschaftungen unter bestimmten Umständen rechtlich möglich sind. Wichtig wird auch die Festlegung von angemessenen Entschädigungen sein, die jedes Unternehmen beachten muss, das möglicherweise vergesellschaftet wird. Unklar bleibt, wie dies mit dem Verkehrswert der Immobilien in Einklang gebracht werden kann, was durch unterschiedliche Meinungen in der Fachwelt kompliziert wird, wie Haufe erläutert.

Ob sich die schwarz-rote Koalition letztlich durchsetzen kann und die Anliegen der Mieter:innen ernsthaft berücksichtigt, wird sich zeigen. Der Verlauf der Debatten und die anstehenden Schritte werden für viele Berliner:innen mit Spannung verfolgt, denn schließlich geht es um ihre Wohnungen und Lebensbedingungen.

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OrtBerlin, Deutschland
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