Berlin im Kopftuch-Dilemma: Grüne und Linke fordern radikale Wende!

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Berlin plant Änderungen am Neutralitätsgesetz: Lehrerinnen dürfen künftig Kopftücher tragen, wenn keine Gefährdung besteht.

Berlin plant Änderungen am Neutralitätsgesetz: Lehrerinnen dürfen künftig Kopftücher tragen, wenn keine Gefährdung besteht.
Berlin plant Änderungen am Neutralitätsgesetz: Lehrerinnen dürfen künftig Kopftücher tragen, wenn keine Gefährdung besteht.

Berlin im Kopftuch-Dilemma: Grüne und Linke fordern radikale Wende!

Im Herzen der politischen Debatten in Berlin nimmt das Thema Kopftuch für Lehrerinnen zunehmend Fahrt auf. Die Berliner Regierungskoalition aus CDU und SPD plant eine Reform des Neutralitätsgesetzes, die Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern gestatten soll, sofern keine *konkrete Gefährdung oder Störung* des Schulfriedens vorliegt. Diese Initiative kommt zu einem wichtigen Zeitpunkt, da die Landtagswahl im kommenden Jahr vor der Tür steht und verschiedene Gesetzesvorhaben noch vor der Sommerpause auf den Weg gebracht werden sollen, wie Welt berichtet.

Die geplante Gesetzesänderung wird jedoch von den Grünen und Linken in Berlin scharf kritisiert. Tuba Bozkurt von den Grünen weist darauf hin, dass trotz der Anpassungen rechtliche Unsicherheiten für Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen, bestehen bleiben. Insbesondere die unklare Definition von „Schulfrieden“ und die Kriterien, die zur *Verletzung der staatlichen Neutralität* führen, werden als problematisch angesehen. Elif Eralp von der Linken nennt die geplante Änderung eine *Enttäuschung für Musliminnen*, die in den Schulen arbeiten möchten, wie in taz zu lesen ist.

Kritik am bestehenden Neutralitätsgesetz

Das bisherige Neutralitätsgesetz verbietet das Tragen religiöser Kleidung für staatliche Angestellte wie Lehrer, Polizisten und Justizangestellte – mit Ausnahme von Berufsschulen. Gerichtsurteile, wie die des Bundesverfassungsgerichts von 2015 und des Bundesarbeitsgerichts von 2020, haben festgestellt, dass dieses Verbot für Lehrer verfassungswidrig ist. Es stellt sich heraus, dass ein Tragen religiöser Kleidung nicht automatisch auf eine Missachtung der staatlichen Neutralität hindeutet.

Die hierzu vorgebrachten Argumente sind klar: In der Praxis betrifft das Verbot besonders Lehrerinnen, die ein islamisches Kopftuch tragen. Beschwerden über ungerechtfertigte Ablehnungen aufgrund des Kopftuchs sind in den letzten Jahren spürbar angestiegen. Ein Lichtblick gab es jedoch im Jahr 2023, als die Bildungsverwaltung mitteilte, dass das Neutralitätsgesetz bei Lehrerinnen nicht mehr angewandt werden würde. Dies führte zu sporadischen Einstellungen von „Kopftuch-Lehrerinnen“, aber auch zu Ablehnungen.

Zukunftsausblick

Die von der Koalition vorgeschlagene Reform soll das Gesetz an die höchstrichterliche Rechtsprechung anpassen, mit dem Ziel, dass es nur bei objektiv nachweisbaren Gefährdungen zur Anwendung kommt. Mit Blick auf die kommenden Gesetzesvorhaben wird sich die Stimmung in Berlin in den nächsten Wochen zuspitzen. Martin Matz von der SPD verteidigt die Beibehaltung des Verbots für Polizei und Justiz, während Orkan Özdemir von der SPD eine weniger restriktive Regelung favorisiert. Der Druck steigt, insbesondere vor den nächsten Wahlen am 20. September 2026.

Im Rahmen dieser Diskussionen sind auch andere Themen wie Ausbildungsplätze, Videoüberwachung und das Vergesellschaftungsgesetz auf der Tagesordnung. Diese umfassenden bürokratischen Anpassungen sollen den Berliner Bildungseinrichtungen dabei helfen, sich neu aufzustellen und gleichzeitig die Bedürfnisse einer multikulturellen Gesellschaft zu berücksichtigen, wie Spiegel hervorhebt.

Ob die Koalition die geplanten Gesetze noch vor der Sommerpause umsetzen kann, bleibt abzuwarten. Die letzte Plenarsitzung vor der Sommerpause findet am 10. Juli statt und könnte entscheidend dafür sein, ob das Kopftuch für Lehrerinnen in Berlin bald zur Realität wird oder weiterhin ein Politikum bleibt.