Beethovenstraße: Mängel beheben und Sicherheit für Schüler garantieren!
In Brandenburg beginnen am 10. November 2025 die Bauarbeiten zur Gehweginstandsetzung in der Beethovenstraße, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Beethovenstraße: Mängel beheben und Sicherheit für Schüler garantieren!
Die Stadt Brandenburg hat am 10. November mit der Erneuerung des Gehwegs in der Beethovenstraße begonnen. Diese Maßnahme betrifft den Abschnitt zwischen der Berner Straße und der Johann-Strauß-Straße, direkt auf der Seite der Wilhelm-Busch-Schule. Oberbürgermeister Steffen Scheller unterstreicht die Wichtigkeit dieser Arbeiten, die speziell darauf abzielen, die Verkehrssicherheit sowohl für Anwohner als auch für Schulkinder zu verbessern. Diese Initiative kommt nicht von ungefähr, bedenkt man, dass Schul- und Kitawege während der gesamten Bauzeit stets sicher begehbar bleiben müssen. Der Zugang zu angrenzenden Grundstücken und Einrichtungen wird dabei ebenfalls gewährleistet, was gute Nachrichten für die Betroffenen sind. Wie stadt-brandenburg.de berichtet, sollen die Bauarbeiten voraussichtlich bis Februar 2026 abgeschlossen sein.
Doch das ist nicht die einzige Baustelle in der Region. Auch in Frankfurt wurde ein Abschnitt der Beethovenstraße umfassend saniert. Die Arbeiten, die vom Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) durchgeführt werden, begannen am 3. Juni und sollten bis zum 5. Juli abgeschlossen sein. Hier lag das Hauptaugenmerk darauf, alle Schadstellen zu beseitigen und damit Gefahrensituationen zu minimieren. Insgesamt investiert die Stadt Frankfurt rund 165.000 Euro in dieses Projekt, das in zwei Etappen ausgeführt wird, um zumindest in eine Richtung die Befahrbarkeit zu gewährleisten. Wie frankfurt-live.com ausführlich darlegt, startet das Vorhaben mit dem Abtragen der Fahrbahndecke.
Verkehrssicherungspflicht im Fokus
Die Fragen der Verkehrssicherungspflicht sind in diesen Bauprojekten von zentraler Bedeutung. Insbesondere nach einem Unfall auf einem Gehweg in Lübeck, wo ein Kläger Schadensersatz aufgrund eines Sturzes forderte, wird deutlich, wie wichtig sichere Gehwege sind. Der Vorfall, bei dem der Kläger über eine herausragende Gehwegplatte stolperte, hatte eine juristische Auseinandersetzung zur Folge, die vor dem Landgericht Lübeck endete. Hier wurde festgestellt, dass eine Verkehrssicherungspflicht zwar besteht, aber eine Restgefahr durch geringfügige Unebenheiten akzeptiert wird, wie anwaltspraxis-magazin.de bestätigt. Unterschiede in der Höhe von bis zu 2,5 cm wurden als nicht pflichtwidrig erachtet, was zeigt, wie groß der Handlungsspielraum für Städte und Gemeinden hier ist.
Somit stehen die beiden Städte Brandenburg und Frankfurt nicht nur vor der Herausforderung, gefährliche Stellen zu beseitigen, sondern auch die rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekte bei der Sanierung ihrer Gehwege zu berücksichtigen. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich während und nach den Bauarbeiten die Verkehrssicherheit in den betroffenen Bereichen entwickelt.