Schulbegleitung: Unterstützung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen!

Schulbegleitung: Unterstützung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen!
Der Schulstart ist für viele Familien eine aufregende Zeit, besonders wenn Kinder mit besonderen Bedürfnissen eingeschult werden. Die Schulbegleitung spielt hierbei eine zentrale Rolle, denn sie unterstützt nicht nur den Schulalltag der Kleinen, sondern sorgt auch für eine erfolgreiche Integration in die Gemeinschaft. Wie Meetingpoint Brandenburg berichtet, richtet sich die Schulbegleitung an Familien, deren Kinder von einer festen Bezugsperson im Umfeld der Schule profitieren können.
Frau Schütte, Ansprechpartnerin beim DRK, hebt hervor, dass jedes Kind das Recht hat, seine Stärken zu zeigen und gut begleitet lernen zu können. Das Ziel der Schulbegleitung ist klar: Die Erleichterung des Schulalltags, die Förderung der individuellen Entwicklung und die Ermöglichung von Teilhabe sind dabei von größter Wichtigkeit. Eltern haben die Möglichkeit, sich unverbindlich beraten zu lassen, um die Sinnhaftigkeit einer Schulbegleitung für ihr Kind zu klären. Für Rückfragen stehen ihnen zahlreiche Informationen zur Verfügung, wie beispielsweise die Kontaktdaten für Kita & Schule: 0157 / 80 59 03 71 und die E-Mail-Adresse: eingliederungshilfe@drk-brandenburg-havel.de.
Rechte und Ansprüche auf Schulbegleitung
Welches Kind hat nicht das Recht auf Bildung und soziale Teilhabe? Jugendhilfe Hand in Hand betont, dass Schulbegleiter*innen Kindern mit besonderem Förderbedarf im Schulalltag unter die Arme greifen. Diese besondere Unterstützung kann individuell angepasst werden und umfasst Hilfestellung zur Förderung der Selbstständigkeit sowie der sozialen Integration.
Anspruch auf eine Schulbegleitung haben Kinder und Jugendliche mit Verhaltensbesonderheiten, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen. Besonders profitieren dabei Kinder mit Erkrankungen wie Autismus, ADHS, Lernschwierigkeiten und sozial-emotionalen Herausforderungen. Wichtig zu wissen ist, dass eine Schulbegleitung immer im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß SGB IX & SGB VIII beantragt werden muss.
Der Übergang zur Schule
Der Übergang vom Kindergarten zur Schule ist für alle Eltern eine Herausforderung, doch besonders für jene, deren Kinder eine Behinderung haben, kann dies zusätzliche Fragen aufwerfen. Laut Lebenshilfe müssen Eltern abklären, ob ihr Kind eine Förder- oder Regelschule besuchen sollte. Die zuständige Schulbehörde entscheidet hierbei über den Förderbedarf und damit auch über die Schulart.
Kinder mit Behinderung haben Anspruch auf eine Schulbegleitung, wenn besondere Unterstützung erforderlich ist. Diese Unterstützung kann in verschiedenen Bereichen erfolgen: im Unterricht, in Pausen oder im sozialen und emotionalen Bereich. Während Schulbegleiter*innen Lehrer*innen unterstützen, übernehmen sie nicht die Lehrtätigkeiten.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die Nachmittagsbetreuung, die auch Unterstützung durch Schulbegleiter*innen erfordern kann. Hierbei zeigt sich ein Unterschied zwischen gebundenen und offenen Ganztagsschulen, wo die Unterstützung unterschiedlich geregelt ist. Die Inanspruchnahme solcher Hilfe verursacht in der Regel keine Kosten für Eltern, da die Leistungen der Eingliederungshilfe einkommens- und vermögensunabhängig sind.
Insgesamt zeigt sich, dass die Schulbegleitung ein wertvoller Bestandteil des Bildungssystems ist, der vielen Familien hilft, den Schulstart mit Rückenwind zu meistern. Der Schlüssel zu einem gelungenen Schulstart liegt in der frühzeitigen Kommunikation mit den Schulen und der Beantragung der benötigten Unterstützung.