Prozess gegen Lehrer in Cottbus: Kindesmissbrauch unter Ausschluss der Öffentlichkeit!

Prozess in Cottbus gegen Lehrer wegen schwerem Kindesmissbrauch beginnt am 13.08.2025, vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Prozess in Cottbus gegen Lehrer wegen schwerem Kindesmissbrauch beginnt am 13.08.2025, vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Prozess in Cottbus gegen Lehrer wegen schwerem Kindesmissbrauch beginnt am 13.08.2025, vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Prozess gegen Lehrer in Cottbus: Kindesmissbrauch unter Ausschluss der Öffentlichkeit!

Ein skandalöser Prozess beschäftigt zurzeit das Landgericht in Cottbus. Die Vorwürfe wiegen schwer: Ein 25-jähriger Lehrer aus Kolkwitz soll zwischen 2020 und 2024 mehrere minderjährige Mädchen sexuell missbraucht haben. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, eine Entscheidung, die am ersten Prozesstag, noch vor dem Verlesen der Anklageschrift, getroffen wurde. Der Ausschluss soll vor allem dem besonderen Schutz der jungen mutmaßlichen Opfer dienen. Dennoch gibt es auch Aspekte, die auf den Wunsch der Verteidigung zurückzuführen sind.

Wie Borkener Zeitung berichtet, wird der Angeklagte schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen, wobei die Taten zum Teil in Kolkwitz stattgefunden haben sollen. Die Beweisaufnahme sowie die Urteilsverkündung sind bis November 2025 terminiert, und der Angeklagte gilt bis dahin rechtlich als unschuldig. Über die genauen Details der Anklage hält sich das Gericht bislang zurück, um den Opfern keinen zusätzlichen Druck aufzuerlegen.

Der Ausschluss der Öffentlichkeit

In dieser Causa handelt es sich um einen vollständigen Ausschluss der Öffentlichkeit, der nicht nur aus dem Wunsch zum Schutz der Opfer resultiert. Die Verteidigung beantragte diesen Ausschluss, um private Umstände und die sexuellen Vorlieben des Angeklagten zu besprechen, was von der Mutter einer betroffenen Nebenklägerin unterstützt wurde. Dies zeigt, wie komplex die rechtlichen Rahmenbedingungen in solchen Fällen sind. Laut Radio Cottbus ist diese Vorgehensweise nicht unüblich, wenn es um hochsensible Themen wie Sexualverbrechen geht.

Der gesetzliche Rahmen für einen solchen Ausschluss ist im § 171b des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) verankert, der es ermöglicht, die Öffentlichkeit aus solchen Verhandlungen zu verweisen. Dies dient nicht nur dem Schutz der Opfer, sondern auch der Wahrung der Privatsphäre für die Angeklagten, die sich oft vor einem öffentlichkeitswirksamen Geständnis scheuen. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen sind hier die §§ 171b ff. GVG und Art. 6 Abs. 1 Satz 2 der Menschenrechtskonvention (MRK), wie Rechtsanwalt Odebralski erklärt.

Bis zur Urteilsverkündung dürfte es in der Öffentlichkeit wenig Aufklärung über die genauen Abläufe im Prozess geben, was ein großes Thema für alle Betroffenen darstellt. Die Sensibilität solcher Fälle erfordert eine behutsame Handhabung, und im Interesse aller Beteiligten wird der Gerichtssaal vor den neugierigen Blicken der Öffentlichkeit geschützt.