Rettungsdienst in Brandenburg: Notruf 112 bleibt gebührenfrei!

Ab 1. Juli 2025 entfallen in Märkisch-Oderland die Gebühren beim Notruf 112, dank neuer Einigung zwischen Landkreisen und Krankenkassen.
Ab 1. Juli 2025 entfallen in Märkisch-Oderland die Gebühren beim Notruf 112, dank neuer Einigung zwischen Landkreisen und Krankenkassen. (Symbolbild/NAG)

Rettungsdienst in Brandenburg: Notruf 112 bleibt gebührenfrei!

Märkisch-Oderland, Deutschland - Am 30. Juni 2025 wird eine bedeutende Einigung im Rettungsdienst in Brandenburg bekannt gegeben. Der Landkreistag und die gesetzlichen Krankenkassen haben eine Verfahrensabsprache unterzeichnet, die für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine erfreuliche Nachricht bringt: Ab dem 1. Juli 2025 entfällt die Zahlung von Gebühren, wenn der Notruf 112 betätigt wird. Dies betrifft die Landkreise Barnim, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße und Teltow-Fläming. msgiv.brandenburg.de berichtet, dass diese Neuerung dank einer umsichtigen Moderation durch Gesundheitsministerin Britta Müller zustande kommt.

Die Einigung wurde nach monatelangen Verhandlungen erzielt, in denen die Diskussion um die umstrittenen Festbeträge im Rettungsdienst eine zentrale Rolle spielte. Die nun verabschiedete neue Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) stellt sicher, dass für Anrufer des Rettungsdienstes keine Gebührenbescheide mehr in Aussicht stehen. Diese Maßnahme soll auf breiter Front für Sicherheit sorgen und Verunsicherung bei den Menschen vermeiden. Gesundheitsministerin Müller hebt hervor: „Der Notruf darf keine Rechnung auslösen.“ radiocottbus.de ergänzt, dass mit dieser Einigung zudem Schluss ist mit der Diskussion über Gebühren für Patienten ohne Krankentransport.

Finanzielle Stabilität durch neue Regelungen

Die Einigung wird nicht nur als persönlicher Gewinn für die Bürger gewertet, sondern auch als finanzieller Meilenstein für die betroffenen Landkreise. In vielen Regionen wird die neue Regelung dazu führen, dass zweistellige Millionenbeträge pro Kreis eingespart werden können. Der Wunsch nach einer verantwortungsvollen und transparenten Kostenkalkulation war ein Hauptbestandteil der Gespräche. Besonders umstritten waren die Kosten, die im Zusammenhang mit Leerfahrten und Fehleinsätzen stehen. Diese blieben bislang ein unsicherer Punkt auf dem Weg zur Einigung. n-tv.de berichtet, dass auch im laufenden Normenkontrollverfahren am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg noch immer Entscheidungen ausstehen.

Der neue Vertrag legt auch fest, dass nur wirtschaftlich nachvollziehbare und rechtlich zulässige Kosten berücksichtigt werden dürfen. Die Entscheidung, ob Leerfahrten künftig in Rechnung gestellt werden, liegt allerdings weiterhin in der Schwebe. Gesundheitsministerin Müller hat sich klar für eine Reform des Notfall- und Rettungsdienstes auf Bundesebene ausgesprochen, um eine einheitliche Regelung für die Behandlung solcher Fälle zu schaffen.

Ein offener Dialog als Schlüssel

Die bisherige Zusammenarbeit zwischen den Landkreisen und den gesetzlichen Krankenkassen wird als Vorbild für eine erfolgreiche Kommunikation gewertet. Offene Gespräche führten dazu, dass viele Konflikte beigelegt werden konnten. Dennoch bleibt abzuwarten, ob alle Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf Fehleinsätze, langfristig geklärt werden können. Da der Rettungsdienst in Deutschland Ländersache ist, unterliegt er den Regelungen des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes. Die Trägerschaft liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, deren Finanzierung durch Benutzungsgebühren erfolgt, die in der Regel jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Insgesamt dürfen die Brandenburger Bürgerinnen und Bürger nun aufatmen: Der Zugang zu schnellen medizinischen Hilfeleistungen bleibt kostenfrei und sorgt dafür, dass niemand zögert, im Notfall den Rettungsdienst zu alarmieren. Mit dieser Einigung wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer verbesserten Notfallversorgung gemacht.

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OrtMärkisch-Oderland, Deutschland
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