Stallpflicht für Geflügel in ganz Oberhavel: Schutz vor H5N1-Virus!
In Oberhavel gilt ab sofort eine Stallpflicht für Geflügel, um H5N1 zu verhindern. Wichtige Informationen zur Situation und Schutzmaßnahmen.

Stallpflicht für Geflügel in ganz Oberhavel: Schutz vor H5N1-Virus!
In den letzten Tagen gab es in Oberhavel eine alarmierende Entwicklung: Die Geflügelpest hat wieder zugeschlagen und die Behörden haben unverzüglich reagiert. Ab sofort gilt eine Stallpflicht für Geflügel, die alle Halter im Landkreis betrifft. Diese Maßnahme ist notwendig, um die Tiere vor dem gefürchteten Erreger H5N1 zu schützen, wie die Webseite von Hohen Neuendorf berichtet. Betroffen sind nicht nur Hühner, sondern auch Enten, Gänse, Truthühner, Rebhühner und viele andere geflügelte Arten.
In jüngster Zeit wurden vereinzelt infizierte und sogar tote Wildvögel in der Region entdeckt, was die Situation noch dramatischer macht. Ein landwirtschaftlicher Betrieb in Kremmen musste bereits infizierte Bestände abmelken, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Zuvor galt die Stallpflicht nur für bestimmte Gebiete, jetzt wurde sie jedoch auf den gesamten Landkreis ausgeweitet. Die Dezernentin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Nancy Klatt, hat die Notwendigkeit dieser Maßnahme deutlich betont.
Details zur Stallpflicht
Geflügelhalter sind ab sofort verpflichtet, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder zumindest unter schützenden Abdeckungen zu halten. Dazu gehört auch, dass Desinfektionsmöglichkeiten für Hände und Kleidung zur Verfügung stehen müssen. Es ist von großer Wichtigkeit, dass Futter, Wasser und Stallpflegegegenstände vor Wildvögeln geschützt werden, um das Risiko einer Infektion zu minimieren. Zudem sind alle Geflügelausstellungen und -märkte bis auf Weiteres untersagt.
Für Besitzer von Geflügel gibt es ein Bürgertelefon, das für Fragen zur Geflügelpest dient: 03301 601-6230. Auf der Webseite www.oberhavel.de/geflügelpest finden sich zahlreiche Informationen und Empfehlungen. Die Behörden rufen die Halter dazu auf, kranke oder tote Tiere unverzüglich per E-Mail an das Veterinäramt zu melden, zudem sollten Bürger gefundene tote Vögel ebenfalls melden.
Symptome der Geflügelpest
Die Symptome, auf die sorgt um Geflügelhalter achten sollten, beinhalten hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche und Atemnot. Auch eine verminderte Legeleistung bei Hühnern kann auf eine Erkrankung hindeuten. Es wird dringend empfohlen, dass alle Tierbestände, die noch nicht beim Landkreis registriert sind, sofort angemeldet werden.
In Anbetracht dieser ernsthaften Situation ist es wichtig, dass jeder Geflügelhalter ein gutes Händchen hat und die vorgegebenen Maßnahmen strikt einhält. Nur so kann die Verbreitung der Geflügelpest eingedämmt werden und der Schutz unseres heimischen Geflügels gewährleistet bleiben.
Für weitere Informationen und Empfehlungen zu stabilen Technologien im Alltag, wie etwa den besten Schutzhüllen für Technikgeräte, ist Tom’s Guide eine hervorragende Anlaufstelle. Schließlich ist es nicht nur das Geflügel, das gut geschützt werden muss, auch unsere elektronischen Begleiter verdienen den richtigen Schutz!