Reform des Bürgergelds: Kommunen schlagen Alarm wegen Bürokratie-Monster!

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Bundesregierung plant zum 1.11.2025 eine Reform der Grundsicherung, die das Bürgergeld ersetzt und neue Regelungen einführt.

Bundesregierung plant zum 1.11.2025 eine Reform der Grundsicherung, die das Bürgergeld ersetzt und neue Regelungen einführt.
Bundesregierung plant zum 1.11.2025 eine Reform der Grundsicherung, die das Bürgergeld ersetzt und neue Regelungen einführt.

Reform des Bürgergelds: Kommunen schlagen Alarm wegen Bürokratie-Monster!

Zum 1. November 2025 gibt es in Deutschland eine umfassende Reform der Grundsicherung, die das Bürgergeld ablösen soll. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den Haushalt zu entlasten und gleichzeitig Anreize für eine erhöhte Erwerbsaufnahme zu schaffen. Dabei bringt die Reform einige umstrittene Neuerungen mit sich, die in den Kommunen auf Bedenken und harsche Kritik stoßen. Laut Merkur befürchten viele Landräte und Bürgermeister, dass die neuen Regelungen zu einem “Bürokratie-Monster” führen werden, das die Verwaltungskosten enorm in die Höhe treiben könnte.

Ein zentrales Element der Reform ist die Einführung einer Kooperationsvereinbarung zwischen Leistungsempfängern und dem Staat. Bei Verstößen gegen die Vereinbarungen drohen empfindliche Kürzungen von bis zu 30 Prozent der Leistungen. Der Vorsitzende des Landkreistags Brandenburg, Siegurd Heinze, äußert sich kritisch und bezeichnet die ganze Reform als „sinnlos und bürokratisch“. Auch Ulli Schäfer, Landrat von Greiz, sieht in dem Vorhaben nicht wirklich die Bereitschaft zur Reform. Doch nicht alle Bürgermeister sehen die Lage so dramatisch: Dennis Rehbein, der neu gewählte Bürgermeister von Hagen, erkennt zwar die Gefahr einer Klagewelle, bleibt jedoch optimistisch.

Steigende Kosten und mögliche Klagen

Die Bundesregierung schätzt, dass die Reform Einsparungen in Höhe von rund fünf Milliarden Euro bringen könnte. Allerdings werden diese Einsparungen als minimal angesehen, vor allem, da die jährlichen Gesamtkosten für das Bürgergeld bei etwa 50 Milliarden Euro liegen. Kommunen befürchten zudem, dass die neuen Regelungen nicht nur zu einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand führen, sondern auch eine Zunahme an Klagen zur Folge haben könnten. Diese rechtlichen Auseinandersetzungen könnten die städtischen Haushalte weiter belasten.

Zusätzlich wird die Kritik laut, dass die Reform nicht gerecht sei: Während Arbeitslose mit schärferen Sanktionen belegt werden, profitieren arbeitende Menschen kaum von den Neuerungen. Die geplanten Sanktionen bei mehrfacher Ablehnung von Jobangeboten oder dem Versäumen von Terminen könnten laut Zeit die Situation für viele Betroffene nur verschlimmern. Dies könnte langfristig nicht nur die Arbeitsaufnahme erschweren, sondern auch dazu führen, dass die Zahl der Grundsicherungsbeziehenden steigt.

Die nächsten Schritte

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, ist es essenziell, dass die Jobcenter besser ausgestattet werden, um eine wirksame Vermittlung zu gewährleisten. Der Fokus der Reform liegt eindeutig auf den Jobvermittlungen, nicht auf der Qualifizierung der Betroffenen, was vereinzelt als mögliche Wende hin zu einer effektiveren Arbeitsmarktpolitik gewertet wird. Zudem bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung der Reform clever gestaltet wird, da die Sanktionen nicht verpflichtend sind und Jobcenter somit einen gewissen Handlungsspielraum besitzen.

Die Reform steht also unter einem doppelten Zeichen: Es gilt, die Kosten zu reduzieren, aber auch gleichzeitig die Arbeitsplatzintegration zu fördern. Die kommenden Monate werden zeigen, ob es der Bundesregierung gelingt, die Bedenken der Kommunen ernst zu nehmen und gleichzeitig eine wirksame Reform auf den Weg zu bringen.