Zoll entdeckt 520 kg Hochzeits-Feuerwerk – Fahrer ohne Erlaubnis!

Im Oder-Spree-Kreis entdeckte der Zoll 500 kg illegaler Pyrotechnik, die für eine Hochzeit bestimmt waren. Der Fahrer steht vor rechtlichen Konsequenzen.
Im Oder-Spree-Kreis entdeckte der Zoll 500 kg illegaler Pyrotechnik, die für eine Hochzeit bestimmt waren. Der Fahrer steht vor rechtlichen Konsequenzen. (Symbolbild/NAG)

Zoll entdeckt 520 kg Hochzeits-Feuerwerk – Fahrer ohne Erlaubnis!

Dreieck Spreeau, 15537 Schöneiche bei Berlin, Deutschland - Ein aufregender Vorfall ereignete sich auf der Autobahn 10 am Dreieck Spreeau, wo der Zoll über 500 Kilogramm illegaler Pyrotechnik entdeckte. Dabei handelte es sich um mindestens 34 Kartons, die der Fahrer, ein 33-jähriger Mann aus Frankreich, angeblich für eine Hochzeitsfeier gekauft hatte. Die Sicherheitskräfte des Hauptzollamts Potsdam informierten, dass die rund 520 kg Feuerwerkskörper zur Kategorie 3 gehören und in Polen erworben wurden, was ohne erforderliche Genehmigung illegal ist. Borkener Zeitung berichtet, dass der Fahrer gleich mehrere Stolpersteine überwinden musste: Er hatte nicht nur keine Berechtigung zum Umgang mit diesen explosiven Stoffen, sondern sieht sich nun auch einem Steuerstrafverfahren und einem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz gegenüber. Um die Sache abzurunden, wurde ihm eine Sicherheitsleistung von 500 Euro auferlegt und die Feuerwerkskörper wurden sichergestellt.

Doch dieser Vorfall ist nicht der einzige, der die Behörden alarmiert. Besonders rund um den Jahreswechsel wird verstärkt vor illegaler Pyrotechnik gewarnt. Der österreichische Zoll berichtet von zahlreichen Aufgriffen und hebt die Gefahren hervor, die mit dem Erwerb von nicht zugelassenem Feuerwerk verbunden sind. Im Vorjahr kam es zu 67 Aufgriffen, bei denen insgesamt 4.189 Stück illegaler Feuerwerkskörper beschlagnahmt wurden. Auch dieses Jahr, bis zum 9. Dezember 2024, waren schon 33 Aufgriffe mit 3.662 sichergestellten Feuerwerkskörpern zu verzeichnen.

Die Gefahren illegaler Pyrotechnik

Das Verletzungsrisiko, das von illegalem Feuerwerk ausgeht, ist nicht zu unterschätzen. Das Hauptzollamt macht eindringlich darauf aufmerksam, dass unbekannte Herkunft und mangelhafte Verarbeitung der Produkte zu schweren Verletzungen führen können. Zudem ist laut Sprengstoffgesetz die Verwendung von nicht konformitätsbewerteten Feuerwerksköpern und das Fälschen des CE-Kennzeichens strafbar.

Für verschiedene Kategorien von Feuerwerkskörpern gelten strenge Vorschriften. So ist beispielsweise für Kategorie F2 eine spezielle Erlaubnis erforderlich, während Feuerwerkskörper der Kategorien F3 und F4 generell nicht ohne Genehmigung verwendet werden dürfen. Bei Verstößen drohen nicht nur Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro, sondern auch Freiheitsstrafen von bis zu sechs Wochen. Die Zöllner führen daher mobile Schwerpunkteinsätze durch, um illegalem Feuerwerk entgegenzuwirken.

Die Empfehlungen von Stefan Frisch, einem Sprecher des Hauptzollamts Krefeld, sind klar: Wer auf der Suche nach Feuerwerkskörpern ist, sollte sich unbedingt an die gesetzlichen Vorschriften halten. Der Kauf von illegalem Feuerwerk kann nicht nur zu einem unangenehmen rechtlichen Nachspiel führen, sondern auch extreme Risiken für die eigene Sicherheit und die der anderen mit sich bringen. Schadhafte Produkte könnten zu schweren Verletzungen, wie Verbrennungen oder gar dem Verlust von Gliedmaßen, führen.

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OrtDreieck Spreeau, 15537 Schöneiche bei Berlin, Deutschland
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