Mobile Blitzer auf der A24: Geschwindigkeitskontrollen heute in Märkisch Linden!
Am 17.10.2025 kontrolliert die Bundespolizei auf der A24 bei Märkisch Linden mobile Geschwindigkeitsmessungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Mobile Blitzer auf der A24: Geschwindigkeitskontrollen heute in Märkisch Linden!
Die Autobahn A24 wird am heutigen 17. Oktober 2025 von einer mobilen Radarfalle ins Visier genommen. Aktuell hat die Bundespolizei zwischen Märkisch Linden und Werder (Kreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg) eine Geschwindigkeitskontrolle eingerichtet. Die Ortung der Blitzerstandorte ist dynamisch, und die Kontrollen werden regelmäßig angepasst, wie news.de berichtet. Autofahrer, die hier unterwegs sind, sollten unbedingt ihr Tempo im Blick behalten, um Bußgelder zu vermeiden.
Die mobile Radarfalle wurde heute um 08:40 Uhr Stellung bezogen und die aktuellen Messungen sind Teil der kontinuierlichen Überwachung des Autobahnverkehrs. Autofahrer sind gut beraten, sich an die festgelegten Tempolimits zu halten, denn Geschwindigkeitsüberschreitungen werden gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) geahndet. Abstandsvergehen und das Überfahren roter Ampeln sind ebenfalls klar geregelt, was die Verkehrssicherheit erheblich erhöhen soll, so bussgeldkatalog.org.
Der Hintergrund der Blitzkontrollen
Die Einsatzorte mobiler Radargeräte variieren, was diese Kontrollen besonders unberechenbar macht. Es ist wichtig zu wissen, dass die Geräte mit Hilfe des Doppler-Effekts die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ermitteln. Für frühere Geschwindigkeitsüberschreitungen mussten im Jahr 2013 über 5.000 Autofahrer mit Punkten rechnen, zusätzlich konnten Bußgelder oder sogar Fahrverbote ausgesprochen werden.
Ein weiterer Aspekt, den Verkehrsteilnehmer beachten sollten, ist die Toleranz bei Geschwindigkeitsmessungen. Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, während über 100 km/h ein Abzug von 3 % gilt. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung wird im Regelfall ein Foto gemacht und ein Bußgeldbescheid an den Fahrzeughalter verschickt.
Rechtslage und Geräteverbot
Nach Paragraph 23 StVO ist es verboten, Geräte zur Störung oder Anzeige von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen mitzuführen. Besonders betroffen sind Radarwarner und Laserstörgeräte. Der Einsatz von Blitzer-Apps auf Mobilgeräten ist jedoch nicht strafbar, solange sie nicht während der Fahrt aktiviert sind. Übrigens, wenn externe Radarwarner bereits im Fahrzeug einsatzbereit sind, zieht dies strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
Die A24, die eine Gesamtlänge von 237 km aufweist und Hamburg mit dem Berliner Ring (A10) sowie Berlin mit Rostock und der Fähre nach Gedser in Dänemark verbindet, wird also heute wieder zu einem weiteren Ort von intensiven Geschwindigkeitskontrollen. Um eine zügige und sichere Reise zu gewährleisten, empfiehlt es sich, die Geschwindigkeitsbegrenzungen stets im Auge zu behalten.