Winterdienst in Neuruppin: Bereit für den ersten Schnee!

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In Ostprignitz-Ruppin sind die Räumdienste für den anstehenden Winterbeginn vorbereitet; 45 Mitarbeiter garantieren Sicherheit auf 550 Straßenkilometern.

In Ostprignitz-Ruppin sind die Räumdienste für den anstehenden Winterbeginn vorbereitet; 45 Mitarbeiter garantieren Sicherheit auf 550 Straßenkilometern.
In Ostprignitz-Ruppin sind die Räumdienste für den anstehenden Winterbeginn vorbereitet; 45 Mitarbeiter garantieren Sicherheit auf 550 Straßenkilometern.

Winterdienst in Neuruppin: Bereit für den ersten Schnee!

In Neuruppin herrscht derzeit Winterstille, denn der Schnee lässt noch auf sich warten. Doch die Räumdienste sind bestens vorbereitet für die bevorstehenden winterlichen Herausforderungen. Wie maz-online.de berichtet, sind die Straßenmeistereien für die Bundes- und Landesstraßen zuständig, während die Kreise OPR und Prignitz das Ruder in Kyritz und Neuruppin übernehmen. Gemeinsam betreuen sie beeindruckende 550 Straßenkilometer und 165 Kilometer Radwege.

Insgesamt sorgen 45 Mitarbeiter für den Winterdienst in diesen beiden Kreisen. Ihre Schichten sind an die Bedürfnisse des Verkehrs angepasst und reichen von 3 bis 22 Uhr. In der Straßenmeisterei Kyritz stehen 1100 Tonnen Salz bereit, während Neuruppin mit 800 Tonnen aufrüstet. Zudem gibt es einen Vorrat von 4000 Tonnen Salz in Falkenhagen, sollte es einmal richtig schneien.

Prioritäten im Winterdienst

Die Prioritäten beim Räumen sind klar. Verbindungen mit erhöhter verkehrlicher Bedeutung, Hauptachsen im Berufsverkehr, lokale Gefahrenpunkte sowie Radwege haben Vorrang. Die kommunalen Straßen werden durch Bauhöfe oder den Stadtservice der Stadtwerke Neuruppin in Schuss gehalten. Die Neuruppiner sind gut ausgestattet mit ausreichend Streumitteln wie Sand und Feuchtsalz.

Der Stadtservice Neuruppin hält rund 180 Straßenkilometer, 75 Einzelobjekte sowie 40 Kilometer Gehwege wintertauglich. Für den Ernstfall stehen fünf Lkw, sechs kleinere Fahrzeuge und umfangreiche Räumtechnik bereit. Ab dem Wintereinbruch sind die Mitarbeiter von 3 bis 21 Uhr im Einsatz, mit Kontrollfahrten, die um 1.30 Uhr beginnen.

Räumpflicht für Anwohner

Doch nicht nur die Ämter sind gefordert. Auch die Anwohner müssen aktiv werden. Die Regelungen zur Räumpflicht können beträchtlich variieren. Allgemein gilt, dass der Gehweg vor dem eigenen Haus werktags zwischen 7 und 20 Uhr und an Feiertagen von 9 bis 20 Uhr geräumt sein muss, wie der ADAC erklärt. Bei anhaltendem Schneefall sollten Anwohner mehrmals täglich die Fläche rütteln, um einen 1,50 Meter breiten Streifen sicher begehbar zu halten.

Hinzu kommt die wichtige Information, dass Streusalz im privaten Bereich nicht verwendet werden darf. Die Städte weisen darauf hin, dass das Schaufeln des Schnees vielmehr auf den eigenen Grund erfolgen sollte. An gefährlichen Stellen sind Gemeinden verpflichtet, bereits ab 5 Uhr morgens aktiv zu werden.

Rechtliche Aspekte und Verantwortlichkeiten

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Bei Stürzen aufgrund nicht ordnungsgemäß geräumter Flächen können Verantwortliche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt werden. Gemeinden übernehmen zwar die Verantwortung für die Straßenräumung, können diese jedoch an private Unternehmen weitergeben. Auch Vermieter haben die Möglichkeit, die Räum- und Streupflicht auf die Mieter zu übertragen, sofern dies im Mietvertrag verankert ist.

Gerade in den Wintermonaten liegt es also in der Verantwortung aller, dafür zu sorgen, dass Gehwege und Straßen sicher bleiben. Denn wenn der Schnee dann endlich kommt, sind ein gutes Händchen und rechtzeitige Maßnahmen gefragt, um Unfälle und Stürze zu vermeiden. Die Zeit ist reif, auch die Bürgerinnen und Bürger müssen aktiv werden und ihren Teil zur Sicherheit beitragen!