Starke Kinderrechte: Unterschriftenaktion in Brandenburg gestartet!

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Brandenburg startet Unterschriftensammlung für Kinderrechte im Grundgesetz. Ziel: 30.000 Stimmen bis 4. Juli 2025.

Brandenburg startet Unterschriftensammlung für Kinderrechte im Grundgesetz. Ziel: 30.000 Stimmen bis 4. Juli 2025.
Brandenburg startet Unterschriftensammlung für Kinderrechte im Grundgesetz. Ziel: 30.000 Stimmen bis 4. Juli 2025.

Starke Kinderrechte: Unterschriftenaktion in Brandenburg gestartet!

In Brandenburg wird derzeit eine Initiative zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz vorangetrieben. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugendbeauftragten hat eine Unterschriftensammlung ins Leben gerufen, die bis zum 4. Juli 2025 läuft. Ziel ist es, mindestens 30.000 Unterschriften zu sammeln, um eine Anhörung im Bundestag zu erzwingen. Wie stadt-brandenburg.de berichtet, kann man die Petitionslisten in verschiedenen Einrichtungen wie dem Amt für Statistik und Wahlen oder der Stadtbibliothek Hohenstücken unterzeichnen.

Die Brandenburger Kinder- und Jugendbeauftragte Janne Sophie Engeleiter hebt hervor, dass die besonderen Bedürfnisse und Rechte von Kindern in Entscheidungen stärker berücksichtigt werden müssen. Momentan sind Kinderrechte nicht explizit im Grundgesetz verankert, was zu einem schwachen Schutz in der Praxis führt. Oberbürgermeister Steffen Scheller ist unter den ersten Unterstützern dieser Initiative und betont, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen langfristig bei allen Entscheidungen stets im Fokus stehen sollten.

Politische Hintergrundlage

Bereits im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien aus CDU/CSU und SPD von 2018 wurde die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz beschlossen. Dies geht auf die internationale Verpflichtung zur UN-Kinderrechtskonvention von 1992 zurück. Die Bundesregierung bringt seit Jahren immer wieder Gesetzesentwürfe zur rechtlichen Verankerung dieser Rechte ins Spiel. Laut bmfsfj.de sei für eine erfolgreiche Grundgesetzänderung jedoch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erforderlich.

Das Bundeskabinett hatte im Januar 2021 einen Gesetzentwurf vorgelegt, um Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes dahingehend zu ergänzen, dass die Rechte der Kinder in staatlichen Entscheidungen berücksichtigt werden müssen. Dennoch scheiterte im Frühjahr 2021 die Suche nach einer interfraktionellen Einigung über die Grundgesetzänderung, was als Rückschlag für Kinder und Familien während der Corona-Pandemie gewertet wurde.

Kinderrechte: Ein fortlaufender Kampf

Die aktuellen Gespräche zur Verankerung der Kinderrechte sind also nur ein weiteres Kapitel in einem schon lange andauernden Prozess. Obwohl die UN-Kinderrechtskonvention bereits seit über drei Jahrzehnten in Deutschland gilt, bleiben Defizite in der praktischen Umsetzung bestehen. So fühlen sich viele Kinder und Jugendliche nach wie vor unzureichend in ihre Belange einbezogen. Initiativegruppen wie das Aktionsbündnis Kinderrechte forderten deshalb einen umfassenderen und konkreteren Gesetzesentwurf, der den Ansprüchen der UN-Kinderrechtskonvention gerecht wird. Über die Online-Plattform kinderrechte.de wird ebenfalls auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Kindeswohl bei allen staatlichen Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen.

Die geplante Grundgesetzänderung könnte somit eine entscheidende Wende in der rechtlichen Absicherung der Kinderrechte mit sich bringen. Es bleibt abzuwarten, ob die Initiativen und der öffentliche Druck am Ende fruchten werden. Ein starkes Signal zeigt sich bereits durch die wachsende Anzahl an Unterstützen und Unterzeichnern dieser wichtigen Petition für eine bessere Zukunft unserer Kinder.