Alarmstufe Rot: Geflügelpest trifft Uckermark – Jetzt handeln!

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Im Landkreis Uckermark wurde H5N1-Geflügelpest in Wildvögeln festgestellt. Schutzzonen und Biosicherheitsmaßnahmen werden umgesetzt.

Im Landkreis Uckermark wurde H5N1-Geflügelpest in Wildvögeln festgestellt. Schutzzonen und Biosicherheitsmaßnahmen werden umgesetzt.
Im Landkreis Uckermark wurde H5N1-Geflügelpest in Wildvögeln festgestellt. Schutzzonen und Biosicherheitsmaßnahmen werden umgesetzt.

Alarmstufe Rot: Geflügelpest trifft Uckermark – Jetzt handeln!

Im Landkreis Uckermark macht die Geflügelpest gerade von sich reden. Heute, am 1. November 2025, berichten die ersten Meldungen über einen Ausbruch in einem Gänsebetrieb in Lychen, wo etwa 950 Tiere gehalten werden. Der Betriebsinhaber bemerkte starke Tierverluste und hielt es für dringend notwendig, das Veterinäramt zu informieren. Sofort wurde der Tierbestand gesperrt, beprobt und die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest ergriffen. Die Tiere wurden tierschutzgerecht getötet und unschädlich entsorgt, um eine weitere Ausbreitung des hochansteckenden H5N1-Virus zu verhindern, das bei Wildvögeln nachgewiesen wurde. Diese Information liefert der Nordkurier.

Die Folgen des Ausbruchs sind gravierend: Eine Tierseuchenallgemeinverfügung wird veröffentlicht, die eine Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern um den Ausbruchsort einrichtet. Innerhalb dieser Zonen müssen besondere Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, um das Risiko weiterer Infektionen zu minimieren. Diese Maßnahmen sind dringend notwendig, da H5N1 für Hausgeflügel äußerst gefährlich ist und im schlimmsten Fall auch Menschen infizieren kann.

Was ist H5N1?

Das H5N1-Virus ist nicht nur ein Problem für Vögel, sondern kann auch bei verschiedenen Säugetieren, einschließlich Menschen, Erkrankungen verursachen. Laut der Weltgesundheitsorganisation sind H5N1-Infektionen bei Menschen dokumentiert, die von milden bis schweren Erkrankungen führen können – in einigen Fällen sogar tödlich. Besonders besorgniserregend ist, dass das Virus seinen Weg in zahlreiche Tierarten gefunden hat, was eine weitreichende Überwachung erforderlich macht.

Seit 2020 melden viele Länder eine besorgniserregende Zunahme an Infektionen in Wildvogelpopulationen und auch an Land- und Meeressäugetieren. Die H5N1-Virustypen machen nicht nur vor Geflügel halt, sondern haben auch schon bei Pelztieren und verschiedenen Wildtieren wie Füchsen und Katzen Ausbrüche verursacht. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass alle Geflügelhalter Biosicherheitsmaßnahmen wie Hygiene, Reinigung und Desinfektion ernst nehmen – und kranke oder verstorbene Tiere unverzüglich dem Veterinäramt melden.

Die aktuelle Lage in Uckermark

Wer die Geflügelzucht im Landkreis Uckermark betreibt, muss sich jetzt auf die neue Aufstallungsanordnung einstellen, die am 2. November in Kraft tritt. Diese Regelung gilt für den gesamten Landkreis und soll helfen, die Verbreitung des Virus eindämmen. Es ist ratsam, aufmerksam zu bleiben und auf die Anweisungen der Behörden zu hören. Dank einer schnellen Reaktion des Betriebsinhabers, der den Ausbruch sofort gemeldet hat, konnte Schlimmeres verhindert werden.

Die Situation zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, wachsam zu bleiben und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Ausbreitung gefährlicher Viren zu verhindern. Der Kontakt zu infizierten Tieren oder deren Umfeld ist nachweislich riskant, und daher sind alle Beteiligten aufgefordert, ihr Verantwortungsbewusstsein zu zeigen. In solchen Zeiten bleibt das Engagement der Veterinärämter entscheidend für den Schutz von Mensch und Tier.