Geflügelpest erreicht Uckermark: Gänsebestand unter Quarantäne!

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Im Landkreis Uckermark wurde die Geflügelpest H5N1 bei Wildvögeln festgestellt. Betroffene Gänsehaltung ergreift Maßnahmen.

Im Landkreis Uckermark wurde die Geflügelpest H5N1 bei Wildvögeln festgestellt. Betroffene Gänsehaltung ergreift Maßnahmen.
Im Landkreis Uckermark wurde die Geflügelpest H5N1 bei Wildvögeln festgestellt. Betroffene Gänsehaltung ergreift Maßnahmen.

Geflügelpest erreicht Uckermark: Gänsebestand unter Quarantäne!

Im Landkreis Uckermark gibt es derzeit ernste Entwicklungen hinsichtlich der Geflügelpest, die nun auch auf gewerbliche Geflügelhaltung übergegriffen hat. *Nordkurier* berichtet, dass mehrere Wildvögel positiv auf das H5N1-Virus getestet wurden. Besonders betroffen ist ein Gänsebetrieb in Lychen, wo es zu erhöhten Tierverlusten bei etwa 950 Gänsen gekommen ist.

Der Betriebsinhaber hat umgehend das Veterinäramt des Landkreises Uckermark informiert. Sofortige Maßnahmen wurden eingeleitet: Der Tierbestand wurde gesperrt, beprobt und die Tiere mussten tierschutzgerecht getötet sowie unschädlich entsorgt werden. Dies ist ein notwendiger Schritt, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Schutzmaßnahmen und Zonen

Mit dem Ausbruch der Geflügelpest wird eine Tierseuchenallgemeinverfügung veröffentlicht. Diese beinhaltet die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von mindestens drei Kilometern sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Betrieb. In diesen Zonen gelten strenge Sicherheitsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Ansteckungsgefahr für Hausgeflügel zu minimieren.

Die Geflügelpest, verursacht durch das hochansteckende H5N1-Virus, kann nicht nur für Vögel schwerwiegende Folgen haben, sondern auch für andere Tiere und potenziell für den Menschen. Wie auf der Webseite der WHO zu lesen ist, kann das H5N1-Virus bei Säugetieren, einschließlich Menschen, teils milde, teils aber auch sehr schwere Erkrankungen hervorrufen, die in einigen Fällen tödlich enden können.

Vorbeugende Maßnahmen für Geflügelhalter

Alle Geflügelhalter sind aufgerufen, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um das Risiko einer weiteren Verbreitung zu verringern. Dies umfasst Hygiene, gründliche Reinigung und Desinfektion der Lebensräume. Es wird dringend empfohlen, erkrankte oder verstorbene Tiere umgehend dem Veterinäramt zu melden. Um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, tritt am 2. November eine Aufstallungsanordnung für den gesamten Landkreis Uckermark in Kraft.

Der Ausbruch des H5N1-Virus ist nicht neu. Laut den Informationen der WHO ist das Virus seit 1996 bekannt und hat bereits viele Ausbrüche bei Vögeln verursacht. Besonders alarmierend ist jedoch die Zunahme der tödlichen Fälle bei Säugetieren, die in den letzten Jahren beobachtet wurden. So sind neben Vögeln auch viele andere Tiere betroffen, darunter Robben, Katzen und sogar Hunde. Dies deutet darauf hin, dass die Bedrohung durch das H5N1-Virus weitaus umfassender ist, als man zunächst annehmen könnte.

In dieser ernsten Situation ist es wichtig, dass alle beteiligten Stellen eng zusammenarbeiten und geeignete Maßnahmen ergreifen, um sowohl die Tiergesundheit als auch die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten. Jeder sollte seinem Teil dazu beitragen, um die Verbreitung des Virus zu stoppen und die Tiere zu schützen.