Uckermark: Landrätin plant juristischen Streit um Schulsozialarbeit!

Uckermarks Landrätin plant Verfassungsbeschwerde zur Schulsozialarbeit. Öffentliche Kreistagssitzung am 25. Juni 2025.
Uckermarks Landrätin plant Verfassungsbeschwerde zur Schulsozialarbeit. Öffentliche Kreistagssitzung am 25. Juni 2025. (Symbolbild/NAG)

Uckermark: Landrätin plant juristischen Streit um Schulsozialarbeit!

Uckermark, Deutschland - Die Debatte um die Finanzierung der Schulsozialarbeit in Brandenburg sorgt für Wirbel. Aktuell steht der Landkreis Uckermark im Fokus, da die Landrätin Karina Dörk (CDU) einen Beitritt zu einer Verfassungsbeschwerde anstrebt. Hintergrund ist die Übertragung der Schulsozialarbeit auf die Landkreise, die laut Gesetz für alle Kommunen in Brandenburg gelten soll. Dies wurde durch das Brandenburgische Kinder- und Jugendgesetz, seit dem 1. August 2024 in Kraft, verankert. Allerdings fehlt eine notwendige finanzielle Kompensation durch das Land, die mit dem Konnexitätsprinzip eigentlich gewährt werden müsste. [Nordkurier] berichtet, dass sich der Landkreis Dahme-Spreewald bereits juristisch mit den Regelungen zur Schulsozialarbeit befasst.

Gerade im Hinblick auf die anstehende Kreistagssitzung am 25. Juni, deren Sitzung öffentlich sein wird, ist das Interesse groß. Hier möchte Dörk die Zustimmung der uckermärkischen Kreistagsabgeordneten einholen, während Landrat Sven Herzberger von Dahme-Spreewald anderen Landkreisen und kreisfreien Städten anbietet, sich seiner Sammelklage anzuschließen. Ein gemeinsames Vorgehen könnte die Position der Landkreise stärken und bessere finanzielle Rahmenbedingungen für die Schulsozialarbeit schaffen.

Die Rolle der Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit spielt eine zentrale Rolle im Bildungssystem Brandenburgs. Die Angebote richten sich an alle Schülerinnen und Schüler und dienen der individuellen und sozialen Entwicklung, indem sie soziale sowie Bildungsbenachteiligungen abbauen. Das Augenmerk liegt dabei auf der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und Krisenintervention. Auch wenn die Sozialarbeit unabhängig von den Schulen agiert, benötigt sie eine systematische Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe. Die rechtlichen Grundlagen dieser Arbeit finden sich im SGB VIII sowie im Brandenburgischen Schulgesetz, das klare Vorgaben zur Zusammenarbeit definiert. Laut [MBJS Fachportal] sind Schulsozialarbeiter unter anderem auch an Oberschulen und Ganztagsschulen aktiv.

Die demografische Entwicklung in Brandenburg führt zudem dazu, dass es immer weniger jugendliche Gleichaltrige gibt. Diese Herausforderung wird durch lange Schulwege zusätzlich verstärkt. Die Sozialarbeit an den Schulen nimmt hier eine wichtige Brückenfunktion ein und sorgt dafür, dass die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen ernst genommen werden. Kooperationen mit Außenschulischen Partnern sind nicht nur gefordert, sondern auch essenziell, um den Freizeitinteressen und sozialpädagogischen Bedürfnissen Rechnung zu tragen.

Die Zukunft der Schulsozialarbeit

Ein Blick zurück zeigt, dass die Themen rund um die Schulsozialarbeit in Brandenburg nicht neu sind. Bereits 2013 fand eine landesweite Fachtagung statt, deren Ziel es war, eine bessere Vernetzung und einen regelmäßigen Austausch zu fördern. Diese Bestrebungen führte zur Gründung einer Initiativgruppe mit dem Ziel, eine Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) zu etablieren, die mittlerweile 32 Mitglieder zählt. Diese Gruppe hat sich der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit verschrieben und unterstützt die Fachkräfte vor Ort. Weitere Informationen und Neuigkeiten zur Entwicklung der LAG können auf [Schulsozialarbeit Brandenburg] nachgelesen werden.

Es bleibt abzuwarten, wie die verschiedenen Landkreise auf die bestehenden Herausforderungen reagieren und ob sich eine Einigung hinsichtlich der Schulsozialarbeit erzielen lässt. Besonders die bevorstehende Kreistagssitzung und die Möglichkeit eines Zusammenschlusses zur Verfassungsbeschwerde könnten hier wichtige Wegweiser für die nächsten Schritte sein.

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OrtUckermark, Deutschland
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