Udo W. aus Boitzenburg: Nazi-Devotionalien bringen ihn hinter Gitter!

Udo W. aus Boitzenburg: Nazi-Devotionalien bringen ihn hinter Gitter!
In einer bemerkenswerten Rechtssache wurde Udo W., ein 53-jähriger Geschäftsmann aus Boitzenburg, wegen des Handels mit Nazi-Devotionalien zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Oberlandesgericht Brandenburg wies die Revision W.s gegen ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Prenzlau aus dem Jahr 2024 zurück. Zu dem Urteil kam es, nachdem W. bereits 2020 wegen ähnlicher Delikte zu anderthalb Jahren Haft verurteilt worden war.
Udo W., der seine Geschäfte zunächst über Ebay und später über einen eigenen Online-Shop abwickelte, bot eine breite Palette an NS-Devotionalien an. Zu seinen Angeboten zählten unter anderem eine „SS-Kuscheldecke“, NS-Abzeichen, eine Reichskriegsflagge mit Hakenkreuz und Rotweinflaschen mit Hitlerbildern. Besonders auffällig war der Verkaufspreis von 8,88 Euro für diese Rotweinflaschen, ein Betrag, der unter Neonazis als Code für den „Hitlergruß“ gilt. Zudem vermarktete W. Erdnussdosen mit der Aufschrift „Zyklon B“, was die empörte Reaktion der Öffentlichkeit nur verstärkte.
Internationaler Handel mit Nazigütern
Der Verkauf von Nazi-Devotionalien, der W. über die Grenzen Deutschlands hinweg ermöglichte, wurde von den Behörden präzise verfolgt. Ermittler entdeckten, dass W. seine Waren von Spanien aus nach Deutschland verkaufen ließ, was zur Entscheidung führte, seine Aktivitäten als „Verbreitung von Propagandamitteln verfassungsfeindlicher Organisationen“ einzustufen. Laut einem Bericht von Nordkurier wurde W. am 18. März 2024 am Flughafen in Málaga festgenommen, nachdem er seit 2013 in Spanien gelebt hatte.
Beachtenswert ist auch, dass Udo W. zu Beginn seiner kriminellen Laufbahn im Jahr 2005 verhaftet wurde, weil er verfassungswidrige Kennzeichen verwendete. Seine Gesinnung war den Behörden also schon lange bekannt. Der Vorsitzende Richter Christian Schmidt bemerkte, dass die Kammer zuvor eine zu milde Strafe für W.s Taten verhängt hatte und bezeichnete das damalige Urteil als Fehler. Die Staatsanwaltschaft hielt die Strafe in der aktuellen Angelegenheit für angemessen, dennoch bleibt W. nach dieser Entscheidung in Haft, hat aber die Möglichkeit, Revision einzulegen.
Lebensumstände und Haftbedingungen
In der Verhandlung kam zur Sprache, dass W. als dauerhaft arbeitsunfähig beschrieben wurde und während seiner Haftzeit ein Tumor festgestellt wurde. Sein Verteidiger argumentierte, die Haftzeiten in Spanien sollten angerechnet werden, was jedoch zurückgewiesen wurde. Die Umstände in der spanischen Haft, wie etwa das Vorhandensein von Bettwanzen, erregten zwar das Mitleid des Richters, doch letztendlich wurden diese als nicht menschenunwürdig eingestuft.
Die gesamte Causa um Udo W. wirft ein Schlaglicht auf die vielschichtigen Dynamiken des Handels mit rechtsextremem Gedankengut und die damit verbundenen gesellschaftlichen Herausforderungen. Diesbezüglich bietet das Forschungsprojekt zur Geschichte der radikalen Rechten in Deutschland wertvolle Perspektiven, um den Wandel dieser Ideologien besser zu verstehen und zu analysieren, insbesondere im Kontext der Entwicklung ab den 1970er-Jahren bis heute.