Über 500 Behandlungsfehler: Alarmierende Bilanz für Berlin und Brandenburg!
Die Jahresbilanz 2024 zeigt über 500 Behandlungsfehler in Berlin und Brandenburg, was die Patientensicherheit betrifft.

Über 500 Behandlungsfehler: Alarmierende Bilanz für Berlin und Brandenburg!
In den vergangenen Monaten ist das Thema Behandlungsfehler in Deutschland immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Aktuelle Zahlen aus Berlin und Brandenburg zeigen, dass im Jahr 2024 mindestens 505 Behandlungsfehler bei gesetzlich Krankenversicherten festgestellt wurden. Dies geht aus einem Bericht des Medizinischen Dienstes hervor, der hervorgeht, dass in etwa 32,8 Prozent von 1.538 überprüften Fällen ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden konnte. Besonders alarmierend ist, dass die Region über dem bundesweiten Durchschnitt von 25 Prozent liegt. RBB24 berichtet, dass in fast 29,8 Prozent der Fälle die betroffenen Patienten gesundheitliche Schäden erlitten, was die Dringlichkeit dieser Thematik unterstreicht.
Die Zahlen sind fast identisch mit den Ergebnissen des Vorjahres, in dem bundesweit rund 3.700 Behandlungsfehler aufgezeichnet wurden, wobei in 76 Prozent der Fälle schwerwiegende gesundheitliche Folgen für die Patienten auftraten. Besonders besorgniserregend sind schwere diagnostische Fehler, bei denen häufig Krebs (37,8 Prozent), vaskuläre Ereignisse (22,8 Prozent) und Infektionen (13,5 Prozent) betroffen sind. Diese Fehlentwicklungen machen nicht nur die Notwendigkeit einer besseren Fehlerkultur im Gesundheitswesen deutlich, sondern werfen auch Fragen zur Patientensicherheit auf.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Doch wie geht man vor, wenn man den Verdacht hat, Opfer eines Behandlungsfehlers zu sein? Der erste Schritt sollte ein klärendes Gespräch mit dem verantwortlichen Arzt oder der verantwortlichen Ärztin sein. Laut einem Bericht des Bundesgesundheitsministeriums ist der Kontakt zur behandelnden Praxis oder dem Krankenhaus oft der Schlüssel zur Aufklärung. Die Krankenkasse spielt ebenfalls eine zentrale Rolle, indem sie kostenlos Unterstützung bei Schadensersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern bietet und die Möglichkeit eröffnet, ein Sachverständigengutachten über den Medizinischen Dienst einzuholen.
Die rechtliche Landschaft gestaltet sich jedoch kompliziert. Patienten sind oft gezwungen, selbst zu beweisen, dass ein Fehler vorlag. Bei groben Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast um: Hier muss der Arzt darlegen, dass sein Handeln nicht ursächlich für den Schaden war. Die Situation wird zusätzlich erschwert, da die Dunkelziffer der Behandlungsfehler hoch ist und diese in Deutschland nicht zentral erfasst werden. Experten schätzen, dass in etwa einem Prozent aller stationären Behandlungen vermeidbare Fehler auftreten – eine Zahl, die jährlich rund 168.000 Patienten betrifft.
Die Forderungen der Patientenvertreter
Die lautstarke Forderung nach einer aktiven Meldung schwerwiegender und leicht vermeidbarer Fehler in Kliniken wird von Patientenvertretern zunehmend emphasized. Sie verlangen eine transparente Fehlerkultur, um die Schwachstellen im System zu erkennen und zu beseitigen. Neben der Einführung standardisierter Checklisten wird auch das Vier-Augen-Prinzip sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für das medizinische Personal als Schritte zur Erhöhung der Patientensicherheit angesehen. Immerhin zeigt die Erfahrung, dass in der Pflege zwischen 61 und 67 Prozent der gemeldeten Fehler bestätigt werden können, was einen großen Hinweis auf die Notwendigkeit systematischer Verbesserungen in diesem Bereich gibt.
Insgesamt ist es wichtig, dass das Gesundheitswesen in Deutschland auf die drängenden Fragen der Patientenverantwortung eingeht, um die Qualität der medizinischen Versorgung nachhaltig zu verbessern. Die Kombination aus präventiven Maßnahmen und einer offenen Diskussionskultur könnte dazu beitragen, das Vertrauen der Patienten zurückzugewinnen und die Patientensicherheit entscheidend zu erhöhen.