Bundesverfassungsgericht: Ramstein-Drohnenangriffe rechtens?
Bundesverfassungsgericht: Ramstein-Drohnenangriffe rechtens?
Ramstein, Deutschland - Am Dienstag veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Entscheidung, die die Debatte über die Rolle Deutschlands in den umstrittenen US-Drohneneinsätzen im Jemen erneut befeuert. In dem Urteil, das unter dem Aktenzeichen 2 BvR 508/21 verhandelt wurde, kam das Gericht zum Schluss, dass Deutschland nicht verpflichtet ist, die US-Drohneneinsätze, die über den Luftwaffenstützpunkt Ramstein gesteuert werden, zu kontrollieren oder zu unterbinden. Diese Entscheidung ist ein Schlag für die beiden Kläger, zwei im Jemen lebende Staatsbürger, die die Bundesregierung dazu drängen wollten, auf die Einhaltung des Völkerrechts durch die USA zu bestehen.
Die Kläger waren die Angehörigen zweier Männer, die 2012 durch einen US-Drohnenangriff ums Leben kamen. Ein Geistlicher und ein Polizist, die während der Operation gegen Al-Qaida ins Visier genommen wurden, stehen im Zentrum dieses rechtlichen Streits. Ihre Angehörigen argumentieren, dass die USA beim Einsatz von Drohnen die Menschenrechte missachteten, indem sie keine klaren Kriterien zur Unterscheidung zwischen militärischen Zielen und Zivilisten anwenden, wie Welt berichtet.
Verantwortung und Völkerrecht
Der Fall beschäftigt die deutsche Justiz seit mehr als einem Jahrzehnt. Bereits 2010 informierten die US-Streitkräfte das Bundesverteidigungsministerium über eine Satelliten-Relais-Station in Ramstein, die zur Steuerung waffenfähiger Drohnen eingesetzt wird. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass die Bundesregierung nicht die Pflicht hat, die Einsätze ihrer militärischen Partner weltweit zu kontrollieren. Ein Umstand, den die Bundesregierung während der mündlichen Verhandlung betonte, als sie versicherte, dass man das Völkerrecht achte.
Gerichtsvizepräsidentin Doris König äußerte sich zur menschenrechtlichen Verantwortung Deutschlands, die zwar grundsätzlich auch Ausländer im Ausland betreffen könnte, jedoch in diesem speziellen Fall nicht greift. Außerdem stellte das Gericht klar, dass es keine eindeutigen Beweise für systematische Verletzungen des Völkerrechts durch die US-amerikanischen Drohneneinsätze im Jemen gegeben hat. Die Bundesregierung müsse zwar US-Angriffe auf ihre Rechtskonformität prüfen, habe aber dabei einen gewissen Spielraum, wie die Frankfurter Rundschau dokumentiert.
Das Dasein in der Grauzone
Die Entscheidung wirft grundlegende Fragen auf: Gelten deutsche Grundrechte auch für im Ausland lebende Menschen? Und muss Deutschland bei US-Drohneneinsätzen intervenieren? Der Fall verdeutlicht die Grauzone, in der sich Deutschland mit seiner strategischen Partnerschaft zu den USA befindet. Experten berichten, dass die US-Streitkräfte weiterhin Kampfdrohnen über Ramstein steuern, was die Debatte um die Mitverantwortung Deutschlands anheizt. Der Luftwaffenstützpunkt liegt nur wenige Kilometer von Kaiserslautern entfernt und wird als unverzichtbar für die Verteidigung und Abschreckung in Europa angesehen, so Tagesschau.
Die Verfassungsbeschwerden der Kläger wurden abschlägig beschieden, das Gericht hob jedoch hervor, dass Deutschland durchaus eine Pflicht zur Wahrung grundlegender Menschenrechte hat, wenn eine ernsthafte Gefahr für diese besteht. Aber in diesem Fall sah das Gericht diese Voraussetzungen als nicht gegeben an. Spannend bleibt die Frage: Wie wird die Bundesregierung künftig mit dem sensiblen Thema umgehen?
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Ort | Ramstein, Deutschland |
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