Familiennachzug: Äthiopisches Schicksal zwischen Bürokratie und Hoffnung
Ein Äthiopier kämpft um Visa für seine Kinder aus Tigray, während bürokratische Hürden die Familienzusammenführung erschweren.

Familiennachzug: Äthiopisches Schicksal zwischen Bürokratie und Hoffnung
Die Situation um die Familienzusammenführung für geflüchtete Menschen in Deutschland bleibt angespannt. Ein bewegendes Beispiel ist die Geschichte von Gebre, einem Mann aus Äthiopien, der in Bremen lebt und große Sorgen um seine Kinder hat. Diese sind 17 und 19 Jahre alt und leben in der krisengeplagten Region Tigray. Obwohl ein Bürgerkrieg offiziell beendet ist, meldet sich die Angst um die Sicherheit der Jugendlichen laut taz.de eindringlich.
Gebre ist seit 2018 mit einer Deutschen verheiratet und hat die deutsche Staatsbürgerschaft. Zuvor lebte er zehn Jahre in Italien als anerkannter Asylsuchender. Aufgrund einer schweren Behinderung und kognitiver Einschränkungen ist seine Lage besonders herausfordernd. Die Familie wandte sich an die taz, weil die Wartezeit auf Visa für die Kinder als übermäßig lang empfunden wurde. Dies ist jedoch keine Seltenheit in der aktuellen rechtlichen Lage, die von bürokratischen Hürden geprägt ist.
Sichere Prozesse – ein fernes Ziel
Im Januar 2024 schaltete die Familie einen Anwalt ein, um die Visa zu beantragen, und erhielt im Oktober die positive Nachricht. Der dazugehörige Prozess war allerdings mit hohen Kosten verbunden: Die deutsche Botschaft verlangte einen Vorschuss von 729,30 Euro für die Bearbeitung, und Gebres Ehefrau gab an, insgesamt 1.300 Euro pro Kind investiert zu haben, plus Anwaltskosten. Gebre reiste im Dezember nach Äthiopien, um bei der Passbeschaffung zu helfen, doch als der Antrag im April 2024 an das Bremer Migrationsamt geschickt wurde, hatte die Familie bis Mitte Juni noch keine Visa erhalten.
Das Warten auf ein Visum für die Familie hat jedoch weitreichende Folgen und macht deutlich, dass das Menschenrecht auf Familie in Deutschland nicht für geflüchtete Menschen vollumfänglich gilt. Laut BAMF haben nur Personen mit Asylstatus oder anerkanntem Flüchtlingsschutz das Recht auf einen vereinfachten Familiennachzug, wobei der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Zuerkennung des Schutzstatus beim Auswärtigen Amt gestellt werden muss.
Aussetzung und Alternativen
Die Lage ist besonders besorgniserregend, da seit dem 24. Juli 2023 die Familienzusammenführung für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre ausgesetzt ist. Diese Regelung betrifft insbesondere syrische und afghanische Flüchtlinge, was zur Verzweiflung und zunehmenden Unsicherheit in den betroffenen Familien führt. ohnehin haben viele Menschen Schwierigkeiten, einen Termin bei den zuständigen Botschaften zu bekommen, was die Aussicht auf eine familienrechtliche Zusammenführung zusätzlich erschwert. Wie auswaertiges-amt.de mitteilt, bleiben während der Aussetzung Registrierungen auf der Warteliste und bereits gestellte Anträge im aktuellen Verfahrensstand erhalten, sodass kein repräsentativer Fortschritt während dieses Zeitraums zu erwarten ist.
Die Möglichkeit zur Einreichung von Härtefallanträgen bleibt bestehen, allerdings sind diese oft wenig erfolgreich, und der Weg zu einer positiven Entscheidung ist steinig. Betroffene können sich dabei auf die Unterstützung der Internationalen Organisation für Migration (IOM) verlassen, die im Rahmen des Familienunterstützungsprogramms Hilfe anbietet. Härtefallanträge sollten vor dem 26. Juli 2025 per E-Mail eingereicht werden, wobei die Einzelfallumstände entscheidend sind.
In Bremen lebten zum 30. Juni 2023 insgesamt 6.060 subsidiär Schutzberechtigte, wovon 81,3 % syrischer Staatsangehörigkeit waren. Der Druck auf die Institutionen wächst, insbesondere nachdem seit dem 1. Januar 2023 nur 456 Aufenthaltserlaubnisse im Rahmen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten erteilt wurden. Die Herausforderungen für Gebre und viele andere gehören zu den dringenden humanitären Aufgaben, die weiterhin im Mittelpunkt stehen.